Trotzdem Teilerfolg für Biobauer Claus Blohm in Berlin: Kläger dürfen in Revision gehen
Verwaltungsgericht weist Klimaklage von Altländer ab

Äpfel mit Sonnenbrand und Schädlingsbefall sorgen bei Claus Blohm und Sohn Johannes für einen Ernteausfall von 60 Prozent | Foto: ab
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ab. Lühe/Berlin. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat kürzlich die Klimaklage von Familie Blohm aus dem Alten Land und zwei weiteren Landwirten abgewiesen. Es erkannte aber an, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Die Grundrechte der insgesamt 13 Klägerinnen und Kläger seien aber noch nicht beeinträchtigt. 

Nach fünfstündiger Verhandlung hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Klage auf mehr Klimaschutz grundsätzlich zwar zulässig sein könnte. In diesem konkreten Fall könne es aber keine Rechtsverletzung sehen. Die beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen. Beim Klimaschutz handele es sich um einen politischen Auftrag. Die Grundrechte könnten grundsätzlich nicht von der Erderhitzung verletzt werden. Das Gericht folgte der Bundesregierung zwar nicht, konnte aber nicht erkennen, dass das 2007 gefasste Klimaschutzziel zwangsläufig 2020 erreicht werden müsse.
Als Teilerfolg werteten es die Klägerinnen und Kläger, die gemeinsam mit Greenpeace vor Gericht gezogen waren, aber doch: Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Auch für Claus Blohm ist es ein Erfolg: "Ich glaube, wir sind in die Herzen des Gerichts eingedrungen", vermutet der 60-Jährige, der mit seinen Kindern Johannes (28) und Franziska (26) in Berlin an der Gerichtsverhandlung teilgenommen hatte, auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Der Saal sei voll gewesen und draußen vor der Tür hätten noch ca. 100 Menschen gewartet, die auch an der Verhandlung hätten teilnehmen wollen, sagt Blohm. Claus Blohm hatte gemeinsam mit einem Bio-Landwirt von der Insel Pellworm und einem weiteren aus Brandenburg die Bundesregierung wegen Verfehlung ihrer Klimaschutzziele verklagt. Die Bundesregierung unternehme, so die Kläger, im Bereich Klimaschutz zu wenig und verletze damit die Grundrechte der Landwirte. Laut Greenpeace, das in diesem Fall die juristischen Belange übernahm und die Rechtsanwälte stellte, wird Deutschland sein Klimaziel für das Jahr 2020 um ein Fünftel verfehlen. Ziel der Klimaklage war es, die Bundesregierung gerichtlich zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Heißt, sie hätte das sich selbstgesetzte Ziel, dass Deutschland bis 2020 seinen jährlichen CO₂-Ausstoß auf 750 Millionen Tonnen begrenzt, einzuhalten.

Claus Blohm hatte die Gelegenheit ergriffen, dem Gericht persönlich seine prekäre Lage zu schildern. Danach habe es viel Applaus gegeben. Auch die Rechtsanwältin der Klagepartei, Roda Verheyen, habe "gekämpft wie eine Löwin", so Blohm. "Über das Urteil bin ich natürlich schon enttäuscht. Aber das Gericht war uns sehr zugetan und hat uns eine Brücke zum Oberverwaltungsgericht geschlagen." Er sei mit "geradem Rücken" aus dem Saal gegangen und habe außerhalb viel Zuspruch erhalten.

Rechtsanwältin Roda Verheyen sagte nach der Urteilsverkündung: "Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die Folgen der Erderhitzung verletzt sein können." Das Gericht habe zum heutigen Zeitpunkt zwar noch keine Verletzung angenommen, das ließe sich für die Zukunft jedoch nicht ausschließen. Festzuhalten bleibe: "Klimaschutz ist Grundrechtschutz", so die Juristin. "Die deutsche Klimaschutzpolitik muss sich danach richten."

Dem pflichtet auch Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage, bei. Das Gericht habe bestätigt, dass Klimaschutz Grundrechtschutz sei. "Wir werden jetzt prüfen, welchen Weg wir mit unserer Klage weiter einschlagen werden", so Peters. "Denn wir sind der Ansicht, dass das Gericht heute unter seinen Möglichkeiten geblieben ist."

Äpfel mit Sonnenbrand und Schädlingsbefall sorgen bei Claus Blohm und Sohn Johannes für einen Ernteausfall von 60 Prozent | Foto: ab
Biobauer Claus Blohm in zweiter Reihe während der Gerichtsverhandlung mit Tochter Franziska und Sohn Johannes (dritte Reihe, re.) | Foto: Gordon Welters/Greenpeace
Redakteur:

Alexandra Bisping

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