Frau hat Anspruch auf Rätselgewinn
Rechtsbeistand Heinz Pölkner klagt erfolgreich gegen Betrug bei Gewinnspiel (os). Häufig wenden sich WOCHENBLATT-Leser an die Redaktion mit der Bitte, vor unseriösen Angeboten bei Gewinnspielen und Kaffeefahrten zu warnen. Was viele nicht wissen: Bei einer Warnung muss es nicht bleiben, die Adressaten haben vielmehr einen Anspruch auf den versprochenen Gewinn. Heinz Pölkner (81), Rechtsbeistand aus Buchholz, hat für seine Mandantin aus der Nordheidestadt im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht...