Endgültiges Aus für Supermarkt im Alten Land
Gemeinde klagt gegen den Landkreis Stade - ohne Erfolg

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist rechtskräftig. Die Gemeinde Grünendeich kann dagegen nicht mehr vorgehen | Foto: Adobe Stock/Freedomz
  • Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist rechtskräftig. Die Gemeinde Grünendeich kann dagegen nicht mehr vorgehen
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In Grünendeich wird kein Edeka-Markt gebaut. Das ist jetzt höchstrichterlich entschieden und kann auch nicht angefochten werden. Laut Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg wurde der Antrag der Gemeinde Grünendeich abgelehnt, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom Juni 2021 zuzulassen. Die Stader Richter hatten bereits vor knapp zwei Jahren dem Bauvorhaben eine Absage erteilt. Grünendeich hatte den Landkreis Stade verklagt. Das Paradoxe daran: Beim Landkreis befürwortete man im Prinzip die Pläne für den Supermarkt - allen voran der damalige Landrat Michael Roesberg. Doch das Kreis-Planungsamt musste den Bebauungsplan für den Markt ablehnen - auf Geheiß des Landes. 

Die Initiative für den Bau eines Supermarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 Quadratmetern plus Bäckerei-Filiale ging 2015 von Timo Gerke aus, jetzt Rathauschef der Samtgemeinde Lühe und seinerzeit Bürgermeister von Hollern-Twielenfleth. Ein Einzelhandelsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass Hollern-Twielenfleth 75 Prozent der Kaufkraft verloren geht, da der örtliche Penny-Markt den Bedarf allein nicht decken könne. Ein passendes Grundstück fand sich an der L140 in der Nachbargemeinde Grünendeich, zentral gelegen für beide Orte. 

Verwaltungsgericht weist Klage der Altländer gegen Planungsstopp ab

Rewe wurde beim Ministerium vorstellig

Doch Konkurrent Rewe, dazu gehört auch Penny, wandte sich an Hannover. "Auf Bitten eines Konkurrenzunternehmens schaltete sich das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in das Verfahren ein", heißt es im OVG-Urteil. Der Landkreis wurde vom Ministerium angewiesen, der Gemeinde Grünendeich alle weiteren "Verfahrensschritte zum Inkraftsetzen des Bebauungsplan" zu untersagen.

Die Begründung des Landes für den verfügten Planungsstopp: Der geplante Markt stelle ein "raumbedeutsames Einzelhandelsgroßprojekt" dar. Laut dem geltenden Landesraumordnungsprogramm (LROP) dürfe ein Supermarkt dieser Größe nur im Kernort, in diesem Fall in Steinkirchen, gebaut werden. Das war im Jahr 2019. Da die Verfügung durch den Landkreis erfolgen musste, war dieser Beklagter, als Grünendeich vor das Verwaltungsgericht Stade zog und sich 2021 eine Niederlage einhandelte.

Stellungnahme zum geplanten Edeka-Markt: Bürgermeister aus Lühe sind auf Zinne

Kein Supermarkt um jeden Preis

Mit dem Gang vor das OVG Lüneburg wollte die Gemeinde erreichen, dass sie gegen die Stader Entscheidung Berufung einlegen kann - ohne Erfolg. Die Lüneburger Richter schrieben in ihren Beschluss, dass laut LROP die Grundversorgung der Bevölkerung auch in dünn besiedelten Regionen nur in "angemessener Weise" und nicht - wie nach Ansicht der Gemeinde Grünendeich - "um jeden Fall" zu gewährleisten sei. Auch das Argument der Kaufkraftabflüsse ließen die Richter nicht gelten. Dem Investor hielten sie vor, es gehe diesem gar nicht "primär um die Versorgung der Einwohner". Der geplante Supermarkt sei vielmehr "im Wesentlichen auf die Pendler ausgerichtet", die auf der vielbefahrenen Route Stade-Hamburg (L140/K39) unterwegs sind.

Der Landkreis hat den Rechtsstreit damit gewonnen, sieht sich aber nicht als Sieger. Schließlich sei man nur auf Weisung des Landes aktiv geworden, heißt es aus dem Kreishaus.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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