Hollern-Twielenfleth investiert in die Zukunft
Kita-Bau statt Friedhof

In der Gemeinde Hollern-Twielenfleth besteht Bedarf an 
Kindertageseinrichtungen | Foto: Fotalia/Oksana_Kuzmina
  • In der Gemeinde Hollern-Twielenfleth besteht Bedarf an
    Kindertageseinrichtungen
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sla. Hollern-Twielenfleth. In der Gemeinde Hollern-Twielenfleth besteht Bedarf an Kindertageseinrichtungen. Die Kirchengemeinde Hollern ist daher bereit, in der Vorderstraße südlich der Kirche eine Grundstücksfläche zur Verfügung zu stellen. Die Flächen waren bisher als Friedhofserweiterungsflächen vorgesehen, die jedoch dauerhaft nicht mehr benötigt werden. Das Plangebiet ist zwar auf drei Seiten von Bebauung umgeben, da die unbebaute Fläche jedoch sehr groß ist, handelt es sich planungsrechtlich um einen sogenannten Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Innenbereich. Es ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, der im beschleunigten Verfahren erfolgen soll, wurde in der Ratssitzung beschlossen.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt, da es sich um eine Innenentwicklung handelt und die Größe der festgesetzten Grundfläche mit 8.550 Quadratmeter weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt, die sich auf einer nicht bebauten Fläche im Ortsgefüge, nördlich und östlich der Vorderstraße und westlich der Kirchenstraße befindet. Nördlich des Plangebietes befindet sich der Friedhof des Ortsteils Hollern. Derzeit wird das Flurstück als Obstbaufläche genutzt. Hier soll die Kindertagesstätte errichtet werden. An dieser zentralen Stelle im Ort können aber auch andere soziale Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und alte Menschen sinnvoll sein wie Erziehungsberatung oder Seniorentreff. Solche Nutzungen sollen nicht ausgeschlossen sein. Daher soll im Bebauungsplan das Gebiet nicht nur für eine Kindertagestätte, sondern auch als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt werden. Bei der Planung der Kita sind eine maximale Höhe von zehn Metern und die zulässige zweigeschossige Bauweise erforderlich, um ausreichend Flexibilität bei der Planung der Einrichtung zu haben und die benötigten Nutzungen unterbringen zu können. Ein konkreter Entwurf für die Kita liegt noch nicht vor. Die Lage des Gebäudes, der Stellplätze und Zufahrten werden erst im weiteren Planungsverfahren bestimmt. Zur Durchgrünung des Gebiets wird festgesetzt, dass nach jedem angefangenen vierten Stellplatz ein standortheimischer Laubbaum zu pflanzen ist. Zum Schutz von Insekten sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form etwa LED-Lampen auszustatten. Um die Nachbargrundstücke nicht durch Beleuchtung zu stören, sind Leuchtanlagen entsprechend abzuschirmen. Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth setzt in dem vorliegenden Bebauungsplan auch aus Gründen des Klimaschutzes und Entgegenwirken gegen den Klimawandel fest, dass die Dachflächen der neu zu errichtenden Gebäude mit Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie ausgestattet werden müssen. Wegen der Innerortslage und der Nähe zur Kirche werden Festsetzungen aus der Gestaltungssatzung der Gemeinde übernommen, so dass glänzende Materialien nicht zulässig sind.

Redakteur:

Susanne Laudien aus Buxtehude

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