Raketen und Knaller sind nicht erlaubt
In der Samtgemeinde Lühe gilt Silvester striktes Böllerverbot
Die Samtgemeinde Lühe weist noch einmal eindringlich auf das bestehende Abbrennverbot für Feuerwerkskörper an Silvester hin, das im gesamten Gemeindegebiet gilt. Im Dezember 2018 beschloss der Samtgemeinde-Rat, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 - darunter fallen sämtliche Silvesterböller und -raketen - auch in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar im gesamten Bereich der Samtgemeinde Lühe untersagt ist. Zuwiderhandlungen können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
"Der Gemeindeverwaltung ist durchaus bekannt, dass gerade dieser Punkt immer wieder zu kontroversen Diskussionen führt", sagt Rathaus-Chef Timo Gerke. Angesichts der Tatsache, dass in der Samtgemeinde Lühe etliche reetgedeckte Baudenkmäler stünden und es weitere schützenswerte Baudenkmäler wie Kirchen gebe, sei dieses Verbot aber unumgänglich.
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