Gericht bestätigt
Sportplatz in Steinkirchen für Vereinssport gesperrt

Auf dem Sportplatz in Steinkirchen darf kein Vereinssport mehr betrieben werden | Foto: Schinner
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Es ist eine unendliche Geschichte: Seit Jahren gibt es Streit um den Sportplatz am Mühlenweg in Steinkirchen. Anwohner beschweren sich über Lärm – und haben das Recht auf ihrer Seite. Denn die Anlage ist lediglich als Schulsportanlage genehmigt worden, wird aber auch von der Spielgemeinschaft Lühe genutzt. Der Landkreis Stade als Bauaufsichtsbehörde hat dem Verein jetzt eine Verfügung zugestellt, in der die Nutzung untersagt wird – unter Androhung eines Zwangsgeldes von 5.000 Euro.

„Das Verwaltungsgericht Stade hat uns aufgetragen, eine solche Verfügung zu erlassen“, erklärt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke. Ein Anwohner war vor Gericht gezogen. „Letzten Endes hat das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagt Beneke. „Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass es sich ausschließlich um einen Schulsportplatz handelt.“ Seit dem Sommer dieses Jahres werden auf der Anlage aber bereits keine Punktspiele mehr angepfiffen. Der Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe, Timo Gerke, hatte dies nach Druck aus dem Kreishaus angeordnet. Die Sportanlage ist in kommunaler Hand.

Seit 2021 sei die Verwaltung in Steinkirchen immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die 1989 erteilte Baugenehmigung nur den Schulsport umfasse und für die Nutzung für Vereinszwecke eine neue Genehmigung beantragt werden müsse, sagt Beneke. Zwischenzeitlich waren auf dem Sportgelände auch Gebäude errichtet worden – „ohne Baugenehmigung“, sagt Beneke. „Die Gebäude sollen der Zubereitung und Bereitstellung von Getränken und Speisen bei Vereinsaktivitäten der Spielgemeinschaft Lühe dienen.“ Anwohner hatten sich über lautstarke Feiern nach Trainings und Spielen beklagt.

Wie geht es jetzt weiter? Seitens der Samtgemeinde Lühe sei dem Landkreis mitgeteilt worden, dass in Kürze ein Bauantrag gestellt werde, um die Sportanlage auch ganz legal für den Vereinsbetrieb öffnen zu können. „Eine solche Nutzungsänderung ist grundsätzlich möglich“, erklärt Beneke. Voraussetzung sei aber ein vollständiger Bauantrag „inklusive der erforderlichen Gutachten“. Bisher liege ein solcher Antrag im Kreishaus nicht vor.

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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