Neue Steuer in der Samtgemeinde Lühe zum 1.1.
Im Alten Land wird jetzt eine Bettensteuer fällig

Samtgemeinde-Bürgermeister Timo Gerke möchte die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer dazu nutzen, die touristische Infrastruktur an der Lühe zu stärken | Foto: SG Lühe
  • Samtgemeinde-Bürgermeister Timo Gerke möchte die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer dazu nutzen, die touristische Infrastruktur an der Lühe zu stärken
  • Foto: SG Lühe
  • hochgeladen von Jörg Dammann

Als erste Kommune im Landkreis Stade wird die Samtgemeinde Lühe eine Übernachtungssteuer einführen. Ab dem 1. Januar wird in allen sechs Mitgliedsgemeinden eine Bettensteuer erhoben. Die Gemeinden werden das Geld an die Samtgemeinde abführen. Es soll dazu dienen, die touristische Infrastruktur an der Lühe zu stärken. "Wir möchten unsere Region noch attraktiver für Gäste und Einheimische machen", sagt Samtgemeinde-Bürgermeister Timo Gerke. 

Warum eine Übernachtungssteuer?

Gerke verweist darauf, dass die Samtgemeinde Lühe ihren Besuchern sowie den Einwohnern ein breites Spektrum an touristischen Angeboten zur Verfügung stellt. Zu den Highlights zählen das Freibad in Hollern-Twielenfleth, die Lühe-Schulau-Fähre, der Strand in Bassenfleth sowie der Lühe-Anleger. Auch die enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Jork, die unter anderem die Touristeninformationen betreibt und das Alte Land als Region bewirbt, trägt maßgeblich dazu bei, den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor zu fördern.

Neue Einnahmequelle: Stade kassiert künftig Bettensteuer

Zweckgebundene Verwendung der Einnahmen

Doch diese Angebote seien mit erheblichen finanziellen Investitionen verbunden, so Gerke. Um diese weiterhin stemmen und zugleich neue Projekte realisieren zu können, sei die Einführung der Übernachtungssteuer ein notwendiger Schritt. Ein zentraler Punkt der neuen Regelung ist die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen. Die Mittel aus der Übernachtungssteuer werden ausschließlich für touristische Projekte eingesetzt. Diese Zweckbindung wird durch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde geregelt, sodass sichergestellt ist, dass die Einnahmen nicht in den allgemeinen Haushalt fließen.

Was bedeutet das für Gastgeber?

Die Übernachtungssteuer beträgt drei Prozent des Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer). Vermieter und Betreiber von Beherbergungsbetrieben sind verpflichtet, die Steuer bei ihren Gästen zu erheben und sie halbjährlich an die jeweilige Gemeinde zu melden. Dafür werden entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung setzt dabei auf die Kooperationsbereitschaft seitens der Gastgeber. Die Einnahmen aus der Steuer sollen laut Gerke letztlich allen Beteiligten zugutekommen: den Gästen, die von einer gepflegten und modernen Infrastruktur profitieren, sowie den Vermietern, deren Angebote durch attraktive Rahmenbedingungen aufgewertet werden.

Information und Unterstützung

Die neue Übernachtungssteuer ist für die Gastgeber mit einigen organisatorischen Umstellungen verbunden. Damit die Einführung möglichst reibungslos erfolgen kann, bietet die Samtgemeinde Lühe Unterstützung an. Fragen zu diesem Thema können an die Verwaltung per E-Mail an uebernachtungssteuer@luehe-online.de gerichtet werden. Zudem ist eine Informationsveranstaltung geplant, bei der Details zur Umsetzung vorgestellt werden.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.