Laborbetreiber klagt gegen den Landkreis
bim. Mienenbüttel. Dreister geht's kaum: Jetzt klagt der Betreiber des Horror-Tierversuchslabors gegen den Landkreis Harburg: Wie das Verwaltungsgericht Lüneburg mitteilt, richtet sich die Klage der Firma Laboratory of Pharmacology and Toxicology (LPT) gegen den Bescheid, mit dem der Landkreis dem LPT die Betriebserlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz widerrufen und die erlaubnispflichtige Tierhaltung am Standort in Mienenbüttel untersagt hat.
Bis zu einer Entscheidung können aber ein bis zwei Jahre vergehen: Das LPT hat zunächst Akteneinsicht beantragt und will erst anschließend seine Klage begründen. Danach wird das Gericht den Landkreis zur Klageerwiderung auffordern.
Wie mehrfach berichtet, laufen gegen das LPT mehrere Anzeigen wegen Tierschutzverstößen. Außerdem steht die Firma LPT im Verdacht, Medikamentenstudien manipuliert zu haben.
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