Flüchtlingsunterkünfte in Neu Wulmstorf
Landkreis sucht weitere Möglichkeiten

Die ehemalige Grundschule an der Heide wurde  im Dezember 2023 zur Notunterkunft umfunktioniert. Ende April begann der Auszug der vorübergehend Untergebrachten, in andere Unterkünfte | Foto: pm
  • Die ehemalige Grundschule an der Heide wurde im Dezember 2023 zur Notunterkunft umfunktioniert. Ende April begann der Auszug der vorübergehend Untergebrachten, in andere Unterkünfte
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Die Aufgabe zur Unterbringung schutzsuchender Menschen ist komplex und vielschichtig. Während die Unterbringung von Flüchtlingen in Teilen der Gesellschaft oft zu Ängsten und Unsicherheiten bei Bürgerinnen und Bürgern führen kann, arbeitet der Landkreis Harburg daran, angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen.

Mit der ersten Flüchtlingswelle 2015 wurde der Landkreis Harburg für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zuständig, wozu auch die Suche und Prüfung von geeigneten Unterkünften zählt. Seitdem wurden in Neu Wulmstorf an der Hauptstraße und an der Kantstraße zwei Unterkünfte geschaffen, die zusammen bis zu 210 Menschen eine Bleibe bieten können.

Ehemaliges Seniorenheim wurde umfunktioniert

Mit Beginn des Krieges gegen die Ukraine musste der Landkreis, gemeinsam mit den Kommunen, schnellstmöglich Unterbringungsmöglichkeiten für die schutzsuchenden Menschen schaffen. Für die Unterbringung der Menschen aus der Ukraine ist die Gemeinde Neu Wulmstorf, wie auch die anderen Kommunen im Landkreis, eigenständig verantwortlich. Für die Gemeinde Neu Wulmstorf bot sich das zu dem Zeitpunkt leerstehende Seniorenheim am Marktplatz an. Diese Unterkunft wurde von den kreisangehörigen Kommunen gemeinschaftlich als Notunterkunft genutzt. Bis Ende 2023 gab es eine Zweckvereinbarung zwischen den Kommunen zur gemeinsamen Nutzung.
Zu Beginn des Jahres 2023 lebten 290 Menschen ukrainischer Herkunft im ehemaligen Seniorenheim. Mit der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und der Gemeinde Neu Wulmstorf fanden zwischenzeitlich viele Ukrainer einen eigenen Wohnraum in und um Neu Wulmstorf.

Aufgrund der anhaltenden, schwierigen Flüchtlingssituation sah sich der Landkreis Harburg veranlasst, die Unterkunft im Marktplatzcenter auch für Weltflüchtlinge zu nutzen. Es sind im Schwerpunkt asylsuchende Familien und allein reisende Minderjährige untergebracht. Aktuell wohnen im Marktplatzcenter 178 Personen.

Der Gemeinde Neu Wulmstorf ist es jedoch wichtig, dass das Marktplatzcenter perspektivisch wieder als Seniorenheim betrieben wird und fordert dies vom Eigentümer auch ein.

Unabhängig der jetzigen Situation werden weitere Unterbringungsmöglichkeiten vom Landkreis gesucht. Zum einen ist hierbei zu erwähnen, dass vorrangig keine weitere Familienunterkunft, sondern Sammelunterkünfte für größtenteils alleinreisenden Männern, vorgesehen sind. Zum anderen ist es der Gemeinde wichtig, dass langfristige Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit Familien mit Bleibeperspektive, aus der befristeten Unterkunft am Marktplatzcenter, eine Zukunft Vorort mit einer Integration gegeben werden kann.

Die Suche nach einem Grundstück bzw. Gebäude:
Für ein entsprechendes Grundstück bzw. Gebäude befinden sich Flächen im gesamten Gemeindegebiet in der Umsetzungsprüfung. Die Flächen sind vorrangig im privaten Eigentum.
Ganz konkret sind aktuell zwei Flächen in Elstorf durch den Landkreis in der Prüfung. Zum einen eine Fläche im Außenbereich im Fliegenmoor für über 100 Personen und zum anderen eine Fläche in der Lindenstraße, wo bis zu 86 Personen Schutz finden könnten.

Wie bringt sich die Gemeinde Neu Wulmstorf in den Prozess mit ein und wie sind die nächsten Schritte?
Die Zuständigkeit und Entscheidung über Flächen und Grundstücke liegt ausschließlich beim Landkreis Harburg. Die Gemeinde Neu Wulmstorf wird im Rahmen des Prozesses zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und es findet ein Austausch zwischen den Behörden statt. Politische Beschlüsse oder finale Entscheidungen werden auf Gemeindeebene nicht getroffen.
Eine Entscheidung zu den benannten Standorten und auch zu weiteren, in Prüfung befindlichen Standorten, ist zurzeit noch nicht gefallen. Sowohl die Gemeinde als auch der Landkreis befinden sich noch in einem Abwägungs- und Prüfprozess.

Die Unterbringung von Schutzsuchenden ist weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nach unserem Grundgesetz stellen wir uns dieser Verantwortung.

Hintergrund zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden:
Für die einzelnen Bundesländer sind Aufnahmequoten festgelegt. Diese bestimmen, welchen Anteil an Asylbewerbern jedes Bundesland aufnehmen muss. Diese Quote wird nach dem sogenannten "Königssteiner Schlüssel" festgesetzt. Die Verteilungsquote in Niedersachsen lag 2019 bei 9,4 Prozent.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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