Oberverwaltungsgericht kippt Behördenentscheidung
LPT-Tierversuchslabor in Neugraben darf öffnen
bim. Neugraben. Diese Nachricht dürfte Tierschützer schockieren: Der Hauptsitz des „Laboratory of Pharmacology and Toxicology“ (LPT) in Hamburg-Neugraben darf wieder öffnen - wenn auch mit strengeren Auflagen. Das hat die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz am Montag mitgeteilt. Hamburg werde sich aber im Bundesrat dafür einsetzen, dass Tierversuche, wo möglich, vermieden werden und Tierleid gemindert wird.
Wie berichtet, war der LPT-Standort in Mienenbüttel ab vergangenen Oktober in die bundesweiten Schlagzeilen geraten, nachdem ein verdeckter Ermittler der "Soko Tierschutz" dort Tierquälereien an Affen, Hunden und Katzen aufgedeckt hatte. Ehemalige Mitarbeiter hatten im Fernsehen darüber hinaus Betrugsvorwürfe bei bestimmten Versuchsreihen erhoben.
In diesem Zusammenhang waren dem Unternehmen auch für den Standort in Hamburg alle Genehmigungen widerrufen und alle Versuchsvorhaben untersagt worden. Nachdem LPT zwischenzeitlich u.a. einen neuen Geschäftsführer, einen neuen Tierschutzbeauftragten und neue Tierversuchsleiter bestellt hat, wurde mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg Mitte Juli die aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Unternehmens entgegen der behördlichen Entscheidungen wiederhergestellt und der Betrieb am Standort Hamburg so grundsätzlich wieder erlaubt. Die strengeren Auflagen für die Wiederaufnahme des Betriebs betreffen u.a. die Sachkunde des Personals sowie die genaue und überprüfbare Dokumentation zum Wohlergehen der Tiere. Die behördlichen Kontrollen des Unternehmens LPT am Standort Hamburg sollen dann nochmals verstärkt werden.
Der Landkreis Harburg hatte im Januar die Betriebserlaubnis für den Standort Mienenbüttel nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz mit sofortiger Wirkung widerrufen, weil die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben sei. Die Betriebserlaubnis sei nach wie vor entzogen, teilt der Landkreis auf WOCHENBLATT-Anfrage mit. Die straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren seien noch nicht abgeschlossen.
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