Nutzungsänderung fürs LPT-Gelände im Fachausschuss
bim. Neu Wulmstorf. Mit der Zukunft des Geländes des früheren Tierversuchslabors in Mienenbüttel befasst sich der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Neu Wulmstorf in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, 11. März, um 19.30 Uhr in der Aula der Hauptschule Vossbarg, Ernst-Moritz-Arndt-Straße 23.
Dann geht es um den vom "Laboratory of Pharmacology and Toxicology" (LPT) gestellten Bauantrag auf Nutzungsänderung für eine Umnutzung zur Tierpflege- und Tierklinikstation. Die Gemeinde Neu Wulmstorf wurde vom Landkreis als Baugenehmigungsbehörde zur Abgabe einer Stellungnahme für diese
Nutzungsänderung aufgefordert.
Laut den eingereichten Unterlagen soll zukünftig auf dem Grundstück in der Oldendorfer Straße 41 eine Tierauffangstation für Fundtiere und sichergestellte Tiere entstehen. Ebenso sollen eine Tierklinik mit OP-Bereich, ein VIP-Tierhotel, eine Hundeschule und Räume für Tierheilpraktiker und Physiotherapie eingerichtet werden. Laut den bei der Neu Wulmstorfer Verwaltung eingereichten Unterlagen sei die Tierrettung Hamburg mit einem Stütz- und Ausbildungszentrum dabei und als Leitung der Tierpflegestation der Verein benachteiligter Hunde e.V. genannt.
Laut Verwaltung fehlen für eine Beurteilung noch die bereits durch den Landkreis Harburg nachgeforderten Bauvorlagen, genauere Angaben zu den beabsichtigten Nutzungen mit deutlicheren Betriebsbeschreibungen und genauen Grundrisszeichnungen. Eine Nutzungsänderung zur Tierauffangstation sei nach erster Einschätzung im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen grundsätzlich mit dem Flächennutzungsplan vereinbar.
Für die Nutzungsänderung zu einer Tierklinik und einem VIP-Tierhotel bedürfe es nach Art und Umfang nach den vorgelegten Unterlagen jedoch der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Fraglich sei zudem, ob es bei einer derartigen Nutzung mit An- und Abfahrtsverkehr
nicht zu einer Verkehrsstörung auf der Oldendorfer Straße komme. Auch hier seien weitere Nachweise des Antragstellers erforderlich.
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