Detaillierte Optimierungen sind erst Teil des nächsten Verfahrensschrittes
Bürger brachten Bedenken zur Ortsumgehung in Elstorf vor

Die Grafik zeigt die Vorzugsvariante der geplanten Ortsumgehung Elstorf | Foto: Grafik: NLStBV / MSR
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bim. Elstorf. Der nächste Schritt im Raumordnungsverfahren zur Ortsumgehung Elstorf ist gemacht: In einem Erörterungstermin in der Burg Seevetal in Hittfeld oder über Zuschaltung per Internet hatten Behörden und Bürger die Möglichkeit, ihre bisher im Raumordnungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen zur Vorzugsvariante der Ortsumgehung Elstorf vorzutragen und mit Vertretern der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, als Vorhabenträger sowie den Landkreisen Harburg und Stade als Raumordnungsbehörden zu diskutieren.
Die Landkreise Harburg und Stade haben das Raumordnungsverfahren auf Antrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Ende Januar eingeleitet. Ziel ist es, die Verkehrsbelastung in Ketzendorf, Ovelgönne, Elstorf, Schwiederstorf, Daerstorf und Wulmstorf zu verringern.
Annette Padberg, Fachbereichsleiterin Planung der NLStBV Lüneburg, stellte den Bürgern kurz den Variantenvergleich sowie die Vorzugsvariante 1.3 für die Ortsumgehung Elstorf vor. Torben Ziel vom Landkreis Harburg fasste anschließend die Ergebnisse des Erörterungstermins vom Vormittag zusammen und erläuterte die Abwägungsvorschläge, die die Genehmigungsbehörden zu den Einwendungen gemacht hatten.
Während es vormittags in erster Linie um die Themen Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ging, lag der Fokus beim anschließenden Einwenderdialog vorrangig auf den Themen Schutzgut Mensch, Lage und Verlauf der Trasse, Auswirkungen von Lärm sowie Landwirtschaft.
„Die Teilnehmer haben vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Betroffenheiten in erster Linie nach der Gewichtung der einzelnen Entscheidungsfaktoren gefragt“, erläuterte Torben Ziel. „Wir sind uns natürlich darüber bewusst, dass auch die von der NLStBV ermittelte Vorzugsvariante 1.3 Betroffenheiten auslöst. Die Bedenken und Befürchtungen der Anwesenden werden wir uns daher noch einmal ganz genau anschauen und ihre Hinweise in die weitere Entscheidungsfindung einbeziehen.“
Die Experten betonten, dass es im aktuellen Raumordnungsverfahren zunächst darum gehe, die beste Linie zu finden. Detaillierte Betrachtungen sowie Optimierungen an der Trasse seien gewollt, allerdings erst Teil des nächsten Verfahrensschrittes, des Planfeststellungsverfahrens.
Annette Padberg: „Der bisher eingeschlagene Weg der Beteiligung der Bürger vor Ort endet nicht an dieser Stelle. Er wird in der nächsten Planungsphase fortgesetzt.“
Als Nächstes wird im Sommer die sogenannte Landesplanerische Feststellung erarbeitet. Sie fasst die vorgebrachten Belange zur Planung zusammen und trifft eine Aussage zum bevorzugten Trassenkorridor. Sie ist das Ende des Raumordnungsverfahrens und Grundlage für die weitere Detailplanung in der Planfeststellung. Zum Hintergrund Die „B3 Ortsumgehung Elstorf“ umfasst den zweiten und dritten Bauabschnitt der B3 westlich von Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf und wird von der Landesstraßenbaubehörde Lüneburg geplant. Neun Varianten wurden für eine Ortsumgehung untersucht. Die Vorzugsvariante, die die Planer der NLStBV in einem umfassenden Vergleich ermittelt haben, umfährt Elstorf im Westen. Die Trasse startet im Norden am Knotenpunkt der B3 mit der B73 südwestlich von Neu Wulmstorf. Von dort verläuft sie zunächst in südöstlicher Richtung durch den Ketzendorfer Forst, umfährt die Sandgrube Ketzenberge auf ihrer Ostseite und kreuzt in südwestlicher Richtung die vorhandene B3, die an dieser Stelle mit einer Brücke über die neue Ortsumgehung überführt wird. Im weiteren Verlauf liegt die Vorzugsvariante zwischen Elstorf und Ardestorf in einer Geländevertiefung. Sie schließt schließlich nordöstlich von Elstorf-Bachheide wieder an die B3 an.

Die Grafik zeigt die Vorzugsvariante der geplanten Ortsumgehung Elstorf | Foto: Grafik: NLStBV / MSR
Die Visualisierung zeigt, wie die unter der Kreisstraße 42 tief im Gelände liegende Ortsumgehung (links und rechts der Geländer) nahezu unsichtbar würde | Foto: ts/NLStBV
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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