Bauherr hat Unterlagen nachgereicht
Tierzentrum in Mienenbüttel ist Thema im Rat
bim. Neu Wulmstorf. Mit der Einrichtung eines Tierzentrums auf dem Gelände des früheren Tierversuchslabors in Mienenbüttel befasst sich der Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag, 22. April, um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle der Grundschule Elstorf, Schwarzenberg 9.
Wie berichtet, will das „Laboratory of Pharmacology and Toxicology“ (LPT), das jetzt unter Provivo Biosciences GmbH und Co. KG firmiert, den Standort in Mienenbüttel aufgeben, nachdem die "Soko" Tierschutz dort Tiermisshandlungen aufgedeckt hatte und es massive Proteste von Tierschützern gab.
Dort soll nun unter der Leitung der gelernten Tierheilpraktikerin Doris Firlus, die seit 20 Jahren als Verwaltungsangestellte beim Hundekontrolldienst Hamburg arbeitet, ein Tierzentrum entstehen. Firlus ist Pächterin der Anlage "Tierzentrum Neu Wulmstorf GmbH", Träger die "Reso Zentrum für benachteiligte Tiere gemeinnützige GmbH". Das Tierzentrum sollte eigentlich bereits am 1. April eröffnet werden. Allerdings muss zuvor eine Nutzungsänderung für Räume und Gelände durch den Landkreis Harburg bzw. der Flächennutzungsplan durch die Gemeinde genehmgt werden.
Nutzungsänderung
zur Tierauffangstation
Eine Nutzungsänderung zur Tierauffangstation ist im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen grundsätzlich mit dem Flächennutzungsplan vereinbar. Für die im Antrag erwähnte Tierklinik und das Tierhotel wären allerdings eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.
Der Neu Wulmstorfer Verwaltung zufolge hat der Bauherr des Tierzentrums am 29. März neue Bauvorlagen, u.a. Grundrisszeichnungen und Bauantragsunterlagen, eingereicht. Mündlich sei erklärt worden, dass man nun keine öffentliche Tierarztpraxis oder ein Tierhotel mehr betreiben wolle. Lediglich eine tierärztliche Versorgung der dort untergebrachten Tiere solle sichergestellt werden. Jedoch liege noch keine aktualisierte Betriebsbeschreibung vor.
Betriebsbeschreibung soll
nachgereicht werden
Die vorgelegten Unterlagen lassen laut Verwaltung weiterhin Nutzungen offen, die über das Maß der durch den Flächennutzungsplan eingeräumten Möglichkeiten hinausgehen.
Die Betriebsbeschreibung soll nachgereicht werden. Dafür wurde antragsgemäß eine Fristverlängerung auf unbestimmte Zeit durch die Genehmigungsbehörde gewährt.
Der Rat soll laut Beschlussvorlage u.a. das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht stellen, sofern sich - unter Berücksichtigung aller weiteren baurechtlichen Aspekte - aus der noch nachzureichenden Betriebsbeschreibung kein Planungserfordernis (bzgl. öffentlicher Tierarztpraxis, Tierhotel, Beherbergung, Verkauf) ergibt.
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