Neu Wulmstorfer aufgepasst
Neue Regeln an der Bahnhofstraße
Mit dem Abschluss der Bauarbeiten in der Bahnhofstraße gelten nun neue Regeln für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Hier ein Überblick:
Tempo-20-Zone
Zwischen den Kreuzungen Bahnhofstraße / Ernst-Moritz-Arndt-Straße / Grenzweg und Bahnhofstraße / Zur Heide ist nun der Geschäftszonenbereich eingerichtet worden und es handelt sich um eine Tempo-20-Zone.
Radfahrende und Fußgänger haben keinen Vorrang vor Kfz
Fahrradfahrende sind Kfz gleichgestellt.
Straßennutzungspflicht für Fahrradfahrende beginnt und endet im Bereich der Eingangstore – Ausnahme besteht hier für Kinder bis zehn Jahre. Diese dürfen weiterhin auf dem Gehweg fahren.
Gehwegnutzung
Nachdem die Umbaumaßnahme abgeschlossen wurde, sind auch die „RadfahrerInnen frei“ Schilder für den Gehweg demontiert worden. Es gilt nun eine Straßennutzungspflicht für RadfahrerInnen.
Die Nutzung vom Gehweg ist nur durch FußgängerInnen gestattet
Radfahrende müssen absteigen und das Fahrrad schieben. Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
Querungshilfen
Die Querungshilfen wurden im Rahmen der Umbaumaßnahmen an die neuen Gegebenheiten angepasst und mit Bodenleitsystemen mit Aufmerksamkeitsfelder und Leitstreifen umgebaut.
Das Verhalten als:
- Fußgänger: Warten, bis kein Auto oder Fahrrad kommt, oder bis mich ein Fahrzeug die Straße queren lässt.
- Rad- und Autofahrende: Fahren aufmerksam, mit maximal 20 km/h und beharren nicht auf ihre Vorfahrt bzw. halten gegebenenfalls an
- Alle Verkehrsteilnehmende werden um gegenseitige Rücksichtnahme und um einen respektvollen Umgang im Straßenverkehr gebeten.
Kurzinfo zum Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“
Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union im Rahmen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus) sowie von REACT-EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie. Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie die N-Bank sind mit der Abwicklung und Umsetzung des Sofortprogramms beauftragt und sind Ansprechpartner für die Gemeinde.
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