Düstere Aussichten für Biogas
jd. Ketzendorf/Ardestorf. Kürzung der Einspeise-Vergütungen und die Folgen: CDU-Politiker Heiner Schönecke lud zur Diskussionsrunde. "Die Energiewende muss bezahlbar bleiben" - dieser Satz könnte als Leitmotto über dem Gesetzesentwurf stehen, mit dem die Große Koalition die Kosten für Ökostrom begrenzen will. Betroffen von der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird auch die Biogas-Branche sein: Die Vergütung für neue Biogasanlagen soll drastisch gekürzt werden. Auch der Ausbau bestehender Anlagen wird sich wohl nicht mehr lohnen. "Das ist besonders bitter", sagt Heiner Schönecke. Der CDU-Landtagsabgeordnete betreibt zwischen Ketzendorf und Ardestorf selbst eine Biogasanlage, die er in diesem Jahr erweitert wollte. Rund 80.000 Euro hat er bereits in die Planungen gesteckt - Geld, das er nun wohl in den Wind schreiben kann.
Dass zwei Politiker mit dem gleichen Parteibuch nicht immer einer Meinung sein müssen, wurde bei der Diskussionsrunde deutlich, zu der Schönecke auf seine Anlage geladen hatte, um auf die düsteren wirtschaftlichen Aussichten für die "Energiewirte" hinzuweisen. Der CDU-Bundestagsabgeordete Michael Grosse-Brömer, der als parlamentarischer Fraktions-Geschäftsführer zur Führungsriege der Union gehört, zeigte zwar Verständnis für Schöneckes Zukunftssorgen. Doch er machte unmissverständlich klar, dass die Zeiten der massiven Subventionierung von Energie aus Biogas vorbei sind.
"Auch die Erzeuger von Strom aus regenerativen Quellen müssen sich an die Regeln der Marktwirtschaft gewöhnen", so Grosse-Brömer. Die Ökostrom-Umlage erreiche 2014 die Rekordmarke von 23 Milliarden Euro. Die Zeche zahlten die Verbraucher. Doch deren finanzielle Belastbarkeit stoße an ihre Grenzen. Fakt ist: Die Umlage verursacht bei einem Vier-Personen-Haushalt mittlerweile zusätzliche Stromkosten von rund 200 Euro im Jahr.
Für die bestehende 500-Kilowatt-Biogasanlage, die Schönecke mit zwei Landwirten betreibt und die neben der Stromerzeugung öffentliche Gebäude in Neu Wulmstorf sowie das Gut Immenbeck mit Wärme versorgt, wird die Gesetzesänderung keine Konsequenzen haben. Laut Grosse-Brömer ist ein Bestandsschutz für Alt-Anlagen vorgesehen. Nach den bisherigen Regelungen wird eine Strom-Einspeisevergütung von rund 20 Cent pro Kilowattstunde auf 20 Jahre garantiert.
Doch die geplante Erweiterung auf die dreifache Kapazität wird sich nach Inkrafttreten des neuen EEG zum 1. August wohl nicht mehr rechnen: Da die Vergütungen für eine Biogas-Anlage künftig auf deren bisherige Jahres-Höchstleistung gedeckelt wird, gibt es nur für 500 Kilowatt Subventionsgelder. Den zusätzlichen Strom - immerhin ein Megawatt (= 1.000 Kilowatt) - müssten Schönecke und Co. auf dem freien Markt unterbringen. Damit lässt sich allerdings nichts verdienen: Eine Kilowattstunde wird an der Leipziger Strombörse derzeit mit lediglich 3,7 Cent gehandelt.
Schönecke hofft nun auf einen letzten Joker: die im neuen EEG vorgesehene Flexibilitätsprämie. Die soll gezahlt werden, wenn Biogasanlagen Strom nach Bedarf erzeugen und damit flexibel auf die Nachfrage reagieren. Fällt diese Zusatz-Vergütung hoch genug aus, könnte sich ein Ausbau doch wieder lohnen. Grosse-Brömer sieht hier auch die Zukunft der Biogas-Branche: Für die Energiewende würden Anlagen gebraucht, die je nach Verbrauch schnell hoch- und wieder runtergefahren werden können.
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