Großer Trubel um die Tarifbestimmungen
(jd). WOCHENBLATT brachte Stein ins Rollen: Rechtswidrige Praxis der Bahnunternehmen. Die Bahngesellschaften in Niedersachsen müssen ihre Beförderungsbedingungen überarbeiten. Es geht um die sogenannten Überzahlungsgutscheine: Die erhält ein Fahrgast beim Schaffner oder vom Ticketautomaten, wenn das Wechselgeld nicht reicht. Die auf den Gutscheinen angegebene Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ist allerdings rechtswidrig. Gemäß BGB und einschlägigen höchstrichterlichen Urteilen muss die...