Haben Sie einen Krippenplatz für ihr Kind?
Ab dem 1. August 2013 haben auch ein- und zweijährige Jungen und Mädchen einen Rechtsanspruch auf Betreuung / So ist die Situation im Landkreis. (bim/ce/kb/mi/mum). Ab 1. August hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Betreuung - in einer Krippe, beziehungsweise Tagesstätte oder bei einer Tagesmutter. So wurde es 2008 per Gesetz beschlossen. Aber trotz aller Anstrengungen zeichnet sich ab, dass in vielen Städten nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen...