Aktuelle Quarantäneverordnung
Was tun bei Corona-Kontakt oder Krankheitssymptomen?
(bim). Die Infektionszahlen steigen und damit auch die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren. In solchen Fällen, aber auch bei einem bloßen Verdacht oder bei Kontakt mit infizierten Personen, greift die sogenannte Absonderungsverordnung, die das Land Niedersachsen jetzt veröffentlicht hat. Demnach müssen sich Personen unverzüglich in Quarantäne - also nach Hause - begeben und persönliche Kontakte einstellen, wenn sie Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust)...