Gesetzesänderung bewirkt womöglich das Gegenteil des politisch Gewollten
Jagd auf Problemwölfe kann zum Erliegen kommen
tk. Landkreis. Im vergangenen Jahr hat der Bundestag Paragraph 45a des Bundesnaturschutzgesetzes geändert. Das erklärte (politische) Ziel: Wenn Risse durch Wölfe trotz Schutzmaßnahmen zu großen wirtschaftlichen Schäden - etwa bei Nutztieren - führen, dürfen räumlich und zeitlich befristet Abschussgenehmigungen erteilt werden. Und zwar auch dann, wenn die Risse keinem speziellen Wolf zugeordnet werden können. Wolfsfreunde hielten das für ein "Feuer frei" auf Isegrim, die Befürworter der...