Dreieinhalb Jahre Haft für Oskar Gröning gefordert
thl. Lüneburg. Dreieinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen - das hat der Staatsanwalt am heutigen Dienstag im sogenannten NS-Prozess gegen Oskar Gröning (94) vor dem Lüneburger Landgericht gefordert. Allerdings sollen bis zu 22 Monate der Haft - je nach Ermessen des Gerichtes - wegen der Verzögerung der Strafverfolgung bereits als verbüßt gelten, so der Anklagevertreter. Immerhin hätte die Justiz bereits vor Jahrzehnten gegen den sogenannten "Buchhalter von Auschwitz"...