Kommentar zum Schulhof-Vergewaltiger-Urteil: Mehr Kontrolle notwendig
Die Frage, wie lange ein Täter für zwei Vergewaltigungen ins Gefängnis muss, hat das Landgericht Stade im Fall des Buxtehuder Schulhof-Vergewaltigers mit sieben Jahren Haft beantwortet. Über dieses Strafmaß wird diskutiert. Auf der Straße und in sozialen Netzwerken. "Viel zu wenig", sagen manche. Über ein Urteil lässt sich immer - besonders unter Nicht-Juristen - trefflich streiten. Nachdenklich stimmt mich nicht das Strafmaß, sondern etwas anderes: Ein junger Mann, bislang unauffällig, begeht...