Neue Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf
Immobilien: Entlastung der Käufer
(sb/ivd/haufe). Kurz vor Weihnachten tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Bisher war es gesetzlich möglich, die Kosten nur vom Käufer zahlen zu lassen. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten. Bereits im August 2019 einigte sich die Große Koalition beim...