Wesentliche Corona-Regeln auf Basis des Inzidenzwertes / Es zählt der vom RKI gemeldete Wert
Corona-Verordnung und Notbremse: Welche Regel gilt wann?
Niedersächsische Staatskanzlei(as). Darf ich zum Sport oder Shoppen gehen, brauche ich dafür einen Test oder muss ich mich vorher anmelden? So langsam steigt man kaum noch durch die Corona-Regeln durch. Hier ein Überblick über die wesentlichen Corona-Verordnungen, die seit dem Wochenende in Kraft getreten sind:
Wichtig: Entscheidend für die Regelung ist der Wert für den Landkreis, der vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht wurde, einzusehen unter https://corona.rki.de.
Inzidenz über 100
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- Kontakt: Ein Haushalt plus eine Person, plus Kinder bis 14 Jahre
- Sport: Individualsport mit einer weiteren Person sowie maximal fünf Kinder (0-14) draußen (mit Test für die Betreuer)
- Handel: Terminshopping ("Click & Meet") mit Test, über einer Inzidenz von 150 nur "Click & Collect" (Abholung zuvor bestellter Waren)
- Körpernahe Dienstleistungen: Friseurleistungen und Fußpflege nur mit negativem Test und FFP2-Maske. Weitere körpernahe Dienstleistungen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken
- Kultur/Freizeit: Zoo, Tierparks und botanische Gärten, Außenbereiche offen, aber nur mit negativem Test
- Ausgangssperre: Liegt der Wert an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, wird eine Aussgangssperre verhängt: Von 22 Uhr bis 5 Uhr sollen die Bürger zuhause bleiben. Ausnahmen gelten für Sport (körperliche Betätigung ist allein bis 0 Uhr erlaubt), unaufschiebbare medizinische Behandlung, medizinische Notfälle, berufliche Gründe, unaufschiebbare Betreuung von Personen, Versorgung von Tieren
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Inzidenz bis 100
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- Kontakt: Ein Haushalt plus zwei Personen eines anderen Haushalts, plus Kinder bis 14 Jahre
- Sport: Individualsport mit zwei Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahre in fester Gruppe bis max. 20 unter freiem Himmel (plus zwei Betreuer)
- Handel: Terminshopping ("Click & Meet") ohne Test
- Körpernahe Dienstleistungen: Ohne Einschränkungen (auch Kosmetik, Tattoo, Massage etc.) aber mit Testpflicht, wenn nicht durchgängig Maske getragen werden kann
- Kultur/Freizeit: Zoos, Tierparks und botanische Gärten sowie Minigolfanlagen geöffnet
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Inzidenz bis 35
Wichtig: Beträgt die Inzidenz in einem Landkreis unter 35, gelten die Regelungen erst dann, wenn dies durch die Kommune über eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben wird.
Wie bei der Inzidenz unter 100, aber erweitert um:
- Kontakt: Zehn Personen aus maximal drei Haushalten (alle müssen aus "unter-35-Kommunen" kommen)
- Sport: Zehn Personen aus maximal drei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre in fester Gruppe bis max. 20 (plus zwei Betreuer)
- Wegfall Testpflicht bei Betreten von Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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