Laut Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums haben Ü-80-Jährige und Pfleger Priorität
Corona: Wer wird zuerst geimpft?

Noch vor Weihnachten könnte laut BILD-Zeitung der Corona-Impfstoff bereitstehen (Symbolfoto) | Foto: ts
  • Noch vor Weihnachten könnte laut BILD-Zeitung der Corona-Impfstoff bereitstehen (Symbolfoto)
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(as). Bereits am 23. Dezember könnte der Biontech-Impfstoff in Deutschland zugelassen werden, das berichtete zumindest die BILD-Zeitung am Mittwoch. Ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums verrät bereits jetzt, wer zuerst geimpft werden soll.

Anspruch auf die Impfung
Einen grundsätzlichen Anspruch auf die Impfung haben "Versicherte und Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben oder in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland behandelt, gepflegt, betreut werden oder tätig sind".

Höchste Priorität

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten oder Impfzentren,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Hohe Priorität

  1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen mit Trisomie 21, Demenz, einer geistigen Behinderung oder nach einer Organtransplantion, sowie eine enge Kontaktperson,
  3. Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt,
  4. Personen, die für Blut- und Plasmaspendedienste sowie in Corona-Testzentren arbeiten,
  5. Personen, die in Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften untergebracht sind,
  6. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

Erhöhte Priorität

  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen mit Vorerkrankungen wie Adipositas, HIV, Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs, COPD, Rheuma, Asthma oder Autoimmunerkrankungen,
  3. Personen, die in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen,
  4. Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr,
  5. Parlamente und Justiz,
  6. Personen, die in Apotheken oder in der Pharmawirtschaft arbeiten, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  7. Erzieher und Lehrer,
  8. Personen mit prekären Arbeits- und oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie,
  9. im Einzelhandel Beschäftigte.
Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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