Vogelgrippe im Landkreis Harburg
Das Geflügel muss im Stall bleiben
as. Landkreis Harburg. Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) oder Geflügelpest hat sich inzwischen in ganz Norddeutschland ausgebreitet. Nun wurde bei einer weiteren an der Elbe verendeten Graugans im Landkreis Harburg der hoch ansteckende Virus-Typ H5N8 festgestellt. Es bleibt daher im Landkreis Harburg – ebenso wie in anderen betroffenen niedersächsischen Landkreisen – bei der Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet.
„Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Übertragungsrisiko durch Zugvögel als hoch ein“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst. „Wir müssen weiter vorsichtig sein. Es gibt keinen Anlass, die Aufstallungspflicht aufzuheben.“
Zum Schutz der Geflügelbestände dürfen Geflügelhalter im Landkreis Harburg ihre Tiere nicht mehr unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.
Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und weist alle Halter gezielt auf ihre Verpflichtungen hin. Zudem gibt das Veterinäramt folgende Hinweise:
<Aufz>Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden
Tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel (etwa Enten, Gänse, Schwäne) sind dem Veterinäramt zu melden
Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.</Aufz>
Weitere Informationen stellt der Landkreis Harburg online bereit unter www.landkreis-harburg.de (Suchbegriff: „Geflügelpest“).
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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