Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick
Im Restaurant 2G-Plus, bei Frisör und Fußpflege 3G

In Restaurants und Hotels, beim Sport, in Kultureinrichtungen und bei Veranstaltungen gilt 2G-Plus  | Foto: Grafik: Niedersächsische Staatskanzlei
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  • In Restaurants und Hotels, beim Sport, in Kultureinrichtungen und bei Veranstaltungen gilt 2G-Plus
  • Foto: Grafik: Niedersächsische Staatskanzlei
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(as). In Niedersachsen ist seit Sonntag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. In vielen Bereichen gilt 2G-Plus (Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit negativem Testnachweis). Wer die Drittimpfung oder eine (Durchbruchs-)Infektion und Genesung nach der vollständigen Schutzimpfung nachweisen kann, ist vom Testnachweis befreit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von 2G und 2G-Plus ausgenommen. Zudem gibt es deutliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.
Das sind die neuen Regeln im Überblick:

Einzelhandel

  • 2G (außer in Geschäften des täglichen Bedarfs)
  • Medizinische Maske
  • Click & Collect zulässig (ohne Zugang zum Geschäft)

(Private) Zusammenkünfte und Veranstaltungen

  • Kontaktdaten, FFP2-Maske auch im Sitzen
  • bei mehr als 15 Personen: 2G-Plus im Innenbereich, draußen 2G
  • Ungeimpfte Personen: nur ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt

Gastronomie

  • Kontaktdaten, innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz
  • Innen: 2G-Plus, optional 2G bei Reduzierung der Kapazität auf 70 Prozent
  • Außengastronomie: 2G

Hotels, Pensionen etc.

  • Kontaktdaten, innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz
  • Innen: 2G-Plus (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche), optional 2G bei Reduzierung der Kapazität auf 70 Prozent
  • Außenbereich: 2G
  • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung

Körpernahe Dienstleistungen

  • Kontaktdaten, FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich
  • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende

Sport

  • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben/im Sitzen
  • Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.Ä.
  • In geschlossenen Räumen: 2G-Plus, optional 2G bei Begrenzung auf 10 m²/Person. In Duschen und Umkleiden generell 2G-Plus
  • Im Außenbereich 2G
  • 3G, wenn Sportausübung unerlässlich fürs Tierwohl

Kultureinrichtungen, Zoos und Freizeitparks

  • Kontaktdaten, FFP2-Maske auch im Sitzen
  • Innen: 2G-Plus, optional 2G bei Reduzierung der Kapazität auf 70 Prozent
  • Außen: 2G

Veranstaltungen bis 500 Besucher

  • Kontaktdaten, FFP2-Maske auch im Sitzen
  • Innen: 2G-Plus, optional 2G bei Reduzierung der Kapazität auf 70 Prozent
  • Außen: 2G

Veranstaltungen mehr als 500 Besucher

  • Generell beschränkt im Innenbereich bis 2.500 Besucher, draußen bis 5.000
  • Personalisierte Tickets, FFP2-Maske auch im Sitzen
  • Innen: 2G-Plus, optional 2G bei Reduzierung der Kapazität auf 70 Prozent
  • Außen: 2G

Weihnachtsmärkte

  • FFP2-Maske generell, auch im Sitzen
  • 2G-Plus im Innen- und Außenbereich bei Bewirtung

Clubs und Diskotheken

  • Kontaktdaten digital, 50 Prozent Auslastung
  • FFP2-Maske auch beim Sitzen
  • Innen: 2G-Plus
  • Außen: 2G

Grundsätzliche Regeln

  • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen / Menschen mit Behinderungen nur mit negativem Testnachweis und FFP2 - das gilt auch für Geimpfte und Genesene
  • Sofern kein Homeoffice möglich ist: 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test)
  • 3G und FFP2 in Bussen, Bahnen und Flugzeugen.

Weihnachtsruhe
Ab dem 23. Dezember soll eine Weihnachtsruhe in Niedersachsen gelten. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte dafür eine Verschärfung der Corona-Regeln an.

In Restaurants und Hotels, beim Sport, in Kultureinrichtungen und bei Veranstaltungen gilt 2G-Plus  | Foto: Grafik: Niedersächsische Staatskanzlei
Foto: Grafik: Niedersächsische Staatskanzlei
Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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