Impfzentrum Buchholz
Impfen nur mit Parkscheibe

Auf dem Schützenplatz am Impfzentrum in Buchholz darf nur noch eine Stunde mit Parkscheibe geparkt werden  | Foto: bim
  • Auf dem Schützenplatz am Impfzentrum in Buchholz darf nur noch eine Stunde mit Parkscheibe geparkt werden
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bim. Buchholz. "Die Stadt Buchholz nutzt das Impfzentrum am Schützenplatz, um während der Impfzeit auf dem Parkplatz Geld abzukassieren" - darüber beschwerten sich über das Wochenende zwei WOCHENBLATT-Leser. Seit das Impfzentrum Anfang Februar seinen Betrieb aufgenommen hat, ist auf einem Teil des Schützenplatzes das Parken nur noch mit Parkscheibe für maximal eine Stunde zulässig. Entsprechende Beschilderungen weisen auf die Einschränkungen hin. Doch die seien schnell mal zu übersehen, beklagen die Leser. Zumal mitunter die Suche nach einem Parkplatz die komplette Aufmerksamkeit erfordert.
Doch die Stadt Buchholz gibt sich kulant. "Wer zum Impfzentrum muss, die Schilder übersehen und ein Knöllchen bekommen hat, kann sich bei der Verkehrsbehörde unter Tel. 04181-214261 melden. Wenn man uns nachweist, dass man einen Impftermin hatte, wird das Verfahren eingestellt", erläutert Stadtsprecher Heinrich Helms. Außerdem wolle die Stadt nun darauf hinwirken, dass gleich bei der Einladung zum Impftermin auf die Parkscheibenpflicht hingewiesen wird.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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