Im Landkreis Harburg
Nachweis für Geimpfte und Genesene

Wer geimpft ist, kann beim Landkreis Harburg eine entsprechende Bescheinigung anfordern | Foto: bim
  • Wer geimpft ist, kann beim Landkreis Harburg eine entsprechende Bescheinigung anfordern
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(bim/nw). Wie kann ich nachweisen, dass ich vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen bin? Das fragen sich die Bürgerinnen und Bürger, weil damit verbunden bestimmmte Grundrechte und Freiheiten wieder ermöglicht werden. Dazu teilt der Landkreis Harburg nun Folgendes mit:
"Geimpfte und genesene Personen werden bei den bestehenden Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet sind. Sie unterliegen ab sofort keiner Testpflicht mehr, um z.B. Geschäfte zu besuchen. Auch Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen durch nächtliche Ausgangssperren entfallen. Bei Einreisen aus dem Ausland gelten Quarantäne-Pflichten für Geimpfte und Genesene nur bei Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten."
Personen mit Wohnsitz im Landkreis Harburg, bei denen in den zurückliegenden sechs Monaten eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PCR-Test bestätigt wurde, können beim Landkreis einen Genesenennachweis anfordern per E-Mail an s01-geschaeftszimmer@lkharburg.de. Weiterhin gilt:

  • Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen. Für länger zurückliegende Infektionsfälle kann kein Nachweis ausgestellt werden, da nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und den Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei genesenen Personen eine Immunisierung nur bis zu sechs Monate anhält.
  • Als Nachweis für vollständig geimpfte Personen gelten die Eintragungen im persönlichen Impfpass. Ein gesonderter Nachweis ist nicht erforderlich. Der vollständige Impfschutz besteht 14 Tage nach der letzten Impfung.
  • Die Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote bleiben für Geimpfte, Genesene und Getestete aber unverändert bestehen.
  • Außerdem gilt auch für geimpfte und getestete Personen, dass sie bei typischen Corona-Symptomen grundsätzlich zu Hause bleiben und die Symptome umghehend ärztlich abklären lassen sollten.
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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