Wahlanfechtung Hollenstedt
Rechtsanwalt soll Einsprüche prüfen

Seine Wahl steht auf dem #+Prüfstand: Heiner Albers | Foto: bim
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bim. Hollenstedt. Heiner Albers bleibt vorerst Samtgemeinde-Bürgermeister in Hollenstedt. Bisher gibt es keine Entscheidung darüber, ob zwei Einsprüche gegen die Wahl des Samtgemeinde-Bürgermeisters als begründet anzusehen sind und eine Wahlwiederholung rechtfertigen, oder ob sie als unbegründet zurückgewiesen werden. Bei den Einsprüchen stellte ein Bürger die Objektivität der Wahlleitung infrage, bei dem anderen wurde Albers' Verhalten im Wahlkampf als rechtswidrige Beeinflussung bemängelt. Der Samtgemeinderat beschloss in der konstituierenden Ratssitzung am Montagabend mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Wahleinsprüche zu beauftragen. Sieben Mitglieder der Wählergemeinschaft Hollenstedt (WGH) stimmten dagegen.
Im Wahlkampf mit harten
Bandagen gekämpft

Bei der Kommunalwahl am 12. September waren der von der WGH unterstützte Amtsinhaber und Rathaus-Chef Heiner Albers und die Verwaltungsfachangestellte Kerstin Markus, hinter der CDU, SPD und Grüne standen, angetreten. Heiner Albers entschied die Wahl mit nur 103 Stimmen Mehrheit für sich.
Bereits im Wahlkampf wurde mit harten Bandagen gekämpft, allerdings nicht von den beiden Kandidaten, die fair miteinander umgingen, sondern im Hintergrund.
Das erste "Geschmäckle" bekam die Wahl, als Verwaltungsmitarbeiterin Wahlleiterin Beate Schnackenbeck am 1. September einen längst an die Haushalte verteilten Flyer zum Anlass nahm, um fünf Gemeinde-Bürgermeister, die mit ihrer Amtsbezeichnung für die Wahl von Kerstin Markus warben, u.a. auf die Neutralitätspflicht des Ehrenbeamtenverhältnisses hinwies.
Objektivität der Wahlleitung
infrage gestellt

Rolf-Eckart Weber war einer der beiden Bürger, die Wahleinspruch eingelegt hatten. Er stellte die Objektivität der Wahlleitung infrage und möchte geklärt wissen, ob deren Intervention relevant war und die Wahl dadurch auf unzulässige Weise beeinträchtigt wurde. "Freie und unbeeinflusste Wahlen sind die Grundfeste unserer Demokratie", betonte er. Da Albers Dienstvorgesetzter seiner Mitbewerberin Markus und auch der Wahlleitung ist, bedürfe es einer besonderen Sensibilität im Wahl-Ablauf.
Der Tagesordnung zur Sitzung waren eine umfassende Stellungnahme der Samtgemeindewahlleitung und eines Rechtsanwalts für Verwaltungsrecht angefügt. Das reichte Jürgen Böhme (CDU) nicht. "Wir wollen uns auf eine unabhängige Stellungnahme von Sachverständigen verlassen", sagte er und wollte von der Wahlleiterin wissen, ob Heiner Albers als Dienstvorgesetzter den Brief an die Bürgermeister angeregt oder beauftragt und Einblick in den Schriftverkehr genommen habe. Das verneinte Beate Schnackenbeck. Der Rathaus-Chef habe zwar von dem Schreiben gewusst, es aber nicht beeinflusst. Auch sei er in keine Besprechungen eingebunden gewesen.
Briefwahlunterlagen mitgenommen,
Rathaus-Briefkasten geleert

Kay Wichmann (WGH) betonte, dass der Brief nicht dem Kandidaten Heiner Albers anzulasten, sondern Sache der Wahlleitung sei. Das im zweiten Wahleinspruch kritisierte Verhalten von Albers, als er aus Wahllokalen Briefwahlunterlagen mitnahm und an Wochenenden den Rathaus-Briefkasten leerte, habe pragmatische Gründe gehabt. Es sei gang und gebe, dass der Bürgermeister Briefwahlunterlagen mit ins Rathaus nehme und übervolle Briefkästen leere. "Dadurch ist die Wahl nicht beeinflusst worden. Daher sind beide Anfechtungen abzulehnen", so Wichmann. Man müsse schon eine große kriminelle Energie unterstellen, Albers das zur Last zu legen.
Das fand auch Bernd Perlowski (WGH). Die Vorgänge seien nicht so gravierend, dass sie eine Neuwahl rechtfertigten.
Keine Dokumentation über
Anzahl der Umschläge

Fassungslos zeigte sich hingegen Christiane Melbeck (Grüne) über die Vorfälle im Wahlkampf, die sie als Berufsschullehrerin im Politikunterricht ihren Schülern habe erklären müssen. "Es gab keine Dokumentation, wie viele Umschläge Heiner Albers mitgegeben wurden. Ich muss als Bürger darauf vertrauen, dass alles korrekt abläuft." Auch Ingo Schwarz (SPD) will wissen: "Ist alles so gelaufen, wie wir uns das für freie und gleiche Wahlen vorstellen? Es ist möglich, dass beim Transport nicht alle Wahlzettel zur Auszählung gekommen sind?" Schwarz erinnerte in dem Zusammenhang an die Wahl in der Gemeinde Stelle, wo ein Karton mit Briefwahlumschlägen übersehen wurde, deren nachträgliche Auszählung zu einem anderen Ergebnis geführt hatte.
Wissentlich nichts
falsch gemacht

Heiner Albers wollte sich zunächst nicht äußern, ergriff dann aber doch das Wort: "Ich habe nichts wissentlich falsch gemacht. Aber ich möchte nicht Bürgermeister sein mit einem Geschmäckle", erklärte er.
Dass bei der von CDU, SPD und Grünen geforderten Prüfung der Wahleinsprüche durch einen Rechtsanwalt dem Ratsvorsitzenden auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren sei, weckte zudem das Misstrauen der WGH. Denn zuvor in der Sitzung war Manfred Cohrs (CDU) zum Ratsvorsitzenden gewählt worden - einer der Bürgermeister, der Kerstin Markus' Kandidatur unterstützt hatte. Cohrs machte jedoch deutlich: "Die Zuständigkeit für Wahleinsprüche liegt beim Samtgemeinderat, vertreten durch den Ratsvorsitzenden." Der Rat wäre auch vor dem Verwaltungsgericht Prozesspartei, wenn gegen dessen Entscheidung geklagt würde. "Es geht einzig um die Frage, ob die Wahl rechtmäßig durchgeführt wurde oder ob es Wahlrechtsverstöße gab", so Cohrs.
Nun soll bis zur nächsten Samtgemeinderatssitzung am 16. Dezember eine Einschätzung eines Rechtsanwalts eingeholt werden.

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Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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