Noch keine Regelung fürs Böllern
Silvester kommt doch wieder überraschend
Auf ein Wort
Man glaubt es kaum: Es gibt in jedem Jahr Termine, die feststehen, und dann doch überraschend kommen. So wie Heiligabend am 24. Dezember und Silvester am 31. Dezember. Umso erstaunlicher ist die Antwort der Pressestellen der zuständigen Landes- und Bundesministerien auf eine WOCHENBLATT-Anfrage zur Silvester-Böllerei.
Rückblick: Zum Jahreswechsel 2020/21 hatte der Bundesrat wegen der Corona-Pandemie einer Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zugestimmt, durch die eine Abgabe von Feuerwerk F2 („klassisches Silvesterfeuerwerk und Böller“) an den Verbraucher nicht zulässig war. Hintergrund: Das ohnehin angespannte Gesundheitssystem sollte nicht durch mögliche Feuerwerks-Verletzte belastet werden. Nach der Klage eines Tostedter Anwalts war in Niedersachsen zumindest das "Reste-Böllern" erlaubt.
Das WOCHENBLATT wollte nun - fünf Wochen vor dem Jahreswechsel - wissen, wie die diesjährigen Regelungen aussehen.
Bei der Landesregierung gab man sich fast schon empört über die Anfrage. Man habe jetzt ganz andere Dinge zu regeln.
Die Sprecherin des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat teilte mit: "Ob es zum Jahreswechsel 2021/2022 erneut zu einem Überlassungsverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kommen wird, steht derzeit nicht fest."
Unabhängig vom Verkaufsverbot durch den Bund seien Einschränkungen des Silvesterfeuerwerks, wie Abbrenn- und Mitführungsverbote in bestimmten Bereichen, auch durch die Länder und Kommunen möglich. "Unter den jeweiligen Voraussetzungen kommen Regelungen sowohl aufgrund sprengstoffrechtlicher Spezialregelungen, nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht und aktuell auch aufgrund der Infektionsschutzverordnungen der Länder in Betracht", heißt es.
Diese allgemeine Ratlosigkeit ist symptomatisch für die Planlosigkeit unserer Politiker, die auch nach fast zwei Jahren Pandemie wenig vorausschauend handeln.
Bianca Marquardt
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