Reise
Tipps der Bundespolizei: Gut vorbereitet mit dem Flugzeug in den Urlaub
Was darf in das Handgepäck - und was auf keinen Fall
(ots/tw). Flugreisen erleben zur bevorstehenden Osterzeit einen wahren Boom. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie wollen viele Menschen einfach nur weg, weit weg. Der Andrang auf die Flughäfen und damit auch auf die dortigen Luftsicherheitskontrollen ist groß. Dabei kann es an diesen Kontrollen in Spitzenzeiten auch zu Staus kommen. Um Wartezeiten zu minimieren, sollten sich Flugreisende bestmöglich vorbereiten. Die Bundespolizei hat dazu folgende Tipps parat:
• Informieren Sie sich vorab über etwaige Wartezeiten. Nutzen Sie hierfür die Webangebote der Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen. Bitte beachten Sie auch, dass sich die dort ggf. hinterlegten Empfehlungen zur rechtzeitigen Ankunft am Flughafen auf den dortigen Gesamtprozess beziehen. Sie sollten bitte mindestens 60 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig werden.
• Neben Jacken und Mänteln gehören auch Hüte, Kappen und Mützen vor der Kontrolle in die vorbereiteten Gepäckwannen. Ebenso Ausweisdokumente, Schmuck (Uhren) und elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Kameras, Fotoapparate, Laptops und Tablets. Die Bundespolizei rät, Geräteschutzhüllen zu entfernen und ebenfalls in den Behälter zu legen. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Dabei durchsucht das Sicherheitspersonal das Gepäck von Hand. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
Gegebenenfalls werden Reisende vom Sicherheitspersonal aufgefordert, auch ihre Schuhe auszuziehen. Für Schmuck gilt bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen: Weniger ist mehr. Derartige Accessoires können einen Alarm auslösen. Sie sollten daher ebenfalls in die vorbereiteten Gepäckwannen an der Luftsicherheitskontrolle gelegt werden.
Insgesamt sollten Fluggäste darauf achten, möglichst wenige Gegenstände am Körper zu tragen.
• Ein wiederverschließbarer Plastikbeutel mit Flüssigkeitsbehältern (insgesamt max. ein Liter) im Handgepäck ist bei der Kontrolle ebenso gesondert in die Gepäckwanne zu legen. Wird ein Beutel mit Flüssigkeiten erst beim Röntgen erkannt, muss der Rucksack/die Tasche geöffnet und nachkontrolliert werden. Das kostet Zeit und die Blicke der nachfolgenden Passagiere sind Ihnen sicher. Mit entsprechendem Nachweis dürfen jedoch Spezialnahrung für Babys sowie flüssige Medikamente transportiert werden.
• Dass Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie (Taschen-)Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern nicht ins Handgepäck gehören, ist meist bekannt. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, Streitäxte, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt. Eine genaue Auflistung verbotener Gegenstände findet sich auf der Internetseite der Bundespolizei.
Zusammengefasst gilt: Nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mitnehmen, die während des Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigt werden. Ziehen Sie bereits vor Erreichen der Kontrolle Ihre Jacke aus, belassen Sie kleinere Gegenstände, wie Bargeld oder Schlüssel in der Jackentasche oder in Ihrem Handgepäck. Separieren Sie ggf. Flüssigkeiten und elektronische Geräte und halten Sie diese bereit. So geht es am Schnellsten und auch nachfolgende Passagiere erreichen entspannt Ihren Flug.
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