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Erste Infoveranstaltung am 13. Januar online
Unterlagen zum Windenergiekonzept liegen aus

Foto: Adobe Stock/Joshua Martin Art

Seit gut einer Woche liegen die Unterlagen für das neue Windenergiekonzept öffentlich aus – und nun kann jeder drei Monate lang Stellung dazu nehmen. Das öffentliche Interesse ist bereits groß. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger kompetent informieren und Fragen stellen können, bietet die Kreisverwaltung während der Auslegungsfrist Infoveranstaltungen an.

Natur muss hinter Windenergie-Ausbau zurückstecken

Die erste findet als Online-Veranstaltung am Montag, 13. Januar, um 18 Uhr statt. Der Link dazu findet sich am Tag der Veranstaltung unter www.landkreis-harburg.de/windenergie, dann kann sich jeder unkompliziert und bequem von zu Hause aus einwählen.
Außerdem sind weitere Infoveranstaltungen in Präsenz geplant: am 27. Januar im Marstall in Winsen, am 29. Januar in der Grundschule Salzhausen, am 13. Februar im Schützenhaus Elstorf und am 17. Februar in der Schützenhalle Tostedt. Beginn ist jeweils um 18 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Alle Veranstaltungen werden den gleichen Inhalt haben. Es wird darum gebeten, nicht mehrfach teilzunehmen, damit bei den begrenzten Räumlichkeiten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Platz finden.

Der Kreistag hat das Windenergiekonzept kurz vor Weihnachten beschlossen, bis zum 26. März haben nun haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zu Stellungnahmen. Das Konzept regelt verbindlich, wo künftig Windenergieanlagen im Landkreis Harburg errichtet werden dürfen und wo sie nicht privilegiert sind.

Gesetzesänderung zwingt Landkreis zum Handeln

Denn um eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern in der Landschaft zu vermeiden, will der Landkreis die am besten geeigneten Flächen identifizieren und als Angebotsflächen für Anlagen bereitstellen. Gleichzeitig werden so besonders sensible Bereiche geschützt. Der Landkreis Harburg muss aufgrund der Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene zwingend zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen: bis 2027 3.051 Hektar und bis Ende 2032 3.949 Hektar für Windenergie. Bisher sind im Regionalen Raumordnungsprogramm 558 Hektar als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Wenn der Landkreis die Landesvorgaben nicht erfüllen und genügend Flächen zur Verfügung stellen sollte, würde nach der gültigen Rechtslage Ende 2027 der gesamte Außenbereich der Windenergienutzung zur Verfügung stehen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden. Das droht ungesteuerter Wildwuchs, die Anlagen könnten auch deutlich näher an die Orte heranrücken und diese auch deutlicher umschließen.

Das Teilprogramm Windenergie ermöglicht es, die künftige Ansiedlung von Windenergieanlagen weiterhin steuern zu können. In dem Konzept hat der Landkreis nach einem detaillierten Kriterienkatalog das gesamte Kreisgebiet bewertet und die Flächen identifiziert, auf denen theoretisch Anlagen möglich sind. Die Unterlagen zur Windkraftplanung liegen bis zum 26. März mit der Möglichkeit zur Stellungnahme aus:

  • auf der Homepage des Landkreises Harburg unter www.landkreisharburg.de/windenergie_beteiligung sowie
  • während der Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung in Winsen Schloßplatz 6, Gebäude B, Raum B-244.

Anregungen und Bedenken kann jeder ganz bequem auf dieser Landkreis-Internetseite abgeben. Sie können aber auch ganz unkompliziert per E-Mail an raumordnung@lkharburg.de oder analog an den Landkreis, Schloßplatz 6, 21423 Winsen, gerichtet werden.

Nach der Auslegung werden die Stellungnahmen von der Verwaltung ausgewertet und in Abstimmung mit der Politik abgewogen. Der Entwurf wird dann entsprechend überarbeitet und bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine erneute Auslegung mit der Möglichkeit zu Stellungnahmen sowie anschließender Abwägung. Dieses Procedere wird so lange wiederholt, bis keine relevanten Änderungen mehr vorgenommen werden.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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