Pfandgesetz zum neuen Jahr ausgeweitet
Auch für Säfte und Smoothies gibt es jetzt einen Aufpreis von 25 Cent
(lm). Neues Jahr, neue Gesetze: Auch für Verbraucher hielt der Jahreswechsel einige Neuerungen bereit: Zum 1. Januar wurde die Pfandpflicht ausgeweitet. Auch Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff werden jetzt an der Kasse mit 25 Cent Aufpreis berechnet. Pfandfrei sind momentan Behältnisse, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits im Umlauf waren.
Somit wird jetzt auch für Säfte, Smoothies und alkoholische Mixgetränke in Plastikflaschen Pfand fällig. Zwar sind die Regelungen erst seit dem 1. Januar offiziell in Kraft, im Buchholzer Edeka-Subey-Markt in der Hamburger Straße befinden sich bereits seit November des vergangenen Jahres Ware mit dem Pfand-Logo in den Regalen. "Wir kommen hier in der Woche etwa auf 35 Säcke Pfandgut. Einen Anstieg haben wir dabei allerdings noch nicht wahr genommen", erklärt Marktleiter Oliver Michelsen.
"Ich finde die Neuerung gut, die 25 Cent Aufpreis sind für mich kein Problem", sagt Adrian Myslowski aus Buchholz. "In meiner Heimat in Polen gibt es kein Pfandsystem, dafür hat man dort ein großes Problem mit Plastik." So sieht das auch Tora Diekmann, die in Buchholz aufgewachsen ist und mittlerweile in Eckernförde lebt: "Das neue System finde ich gut. Man bekommt die 25 Cent ja zurück und es verhindert, dass Flaschen in der Umwelt landen. Die Regelung hätte es schon früher geben sollen."
Ab 2024 soll auch auf Milchprodukte in Plastikflaschen Pfand erhoben werden. Das könnte jedoch Probleme mit sich bringen, da sich hier schnell Schimmel bilden kann. Bei längerer Liegedauer in den Pfandsäcken führt das schnell Geruchsbildung.
Mit der neuen Regelung in diesem Jahr sind dementsprechend auch die Pfandautomaten umgestellt worden. Das bekannte Pfandlogo weist an den oberen Ecken zwei kleine schwarze Dreiecke auf. "Diese sind mit einem speziellen Schwarzton aufgedruckt, der nicht kopiert werden kann", erklärt Michelsen.
Redakteur:Lennart Möller aus Rosengarten |
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