"Besorgniserregende Situation" jenseits der Elbe
Vogelgrippe-Alarm in Kehdingen: Mehrere Orte liegen in der Überwachungszone
jd. Stade. Die Vogelgrippe hat wieder den Landkreis Stade erreicht: Nachdem die hochansteckende Tierseuche im Bestand eines Geflügelhalters aus Dithmarschen nachgewiesen wurde, gilt nun ein Teil des Stader Kreisgebietes als Überwachungszone. Per Allgemeinverfügung hat der Landkreis Einschränkungen bei der Haltung von Hühnern und Co. verhängt. Dort muss das Federvieh vorerst in den Ställen bleiben.
Nachdem das Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N1 in der vergangenen Woche bei verendeten Wildvögeln festgestellt wurde, ist nun auch ein Nutztierbestand im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel betroffen. Dort wurden 700 Mastgänse gekeult. Um den Betrieb herum ist eine Überwachungszone mit einem zehn Kilometer großen Radius eingerichtet worden, die bis nach Nordkehdingen reicht. Beim Umweltministerium ist angesichts der aggressiven Virusvariante H5N1 von einer "besorgniserregenden Situation" die Rede.
"Die angeordneten Maßnahmen, insbesondere die Stallpflicht, gelten in der gesamten Überwachungszone in der Samtgemeinde Nordkehdingen", erklärt Veterinäramtsleiterin Sibylle Witthöft. Insgesamt seien 62 Geflügelhaltungen betroffen. In der Überwachungszone liegen u.a. Balje, Krummendeich, Hörne, Altenwisch und Süderdeich.
Wörtlich heißt es in der Verfügung: "Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten." Außerdem gilt folgendes Verbot: Aus den betroffenen Haltungen dürfen weder lebendes Geflügel noch Geflügelfleisch und auch keine anderen Geflügelerzeugnisse oder Futtermittel in Umlauf gebracht werden.
Das Veterinäramt Stade empfiehlt zudem Geflügelhaltern im gesamten Landkreis, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Landkreis Stade gilt als Geflügelpest-Risikogebiet, weil die Niederelbe-Region Durchzugsgebiet für Wildvögel aus ganz Europa ist. Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, ist deshalb als hoch einzustufen. Tote Vögel sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Der sehr aggressive Virentyp H5N1 der Geflügelpest hat in Südostasien bereits zu Todesfällen bei Menschen geführt. Bei dieser Form der Vogelgrippe treten wie bei Corona grippeähnliche Symptome auf, wenn ein Mensch daran erkrankt. Da die Vogelgrippe-Viren hauptsächlich den Atemtrakt befallen, kam es bei den Erkrankten häufig zu einer schweren Lungenentzündung, was in vielen Fällen zum Tod führte.
• Bei Verdacht auf Vogelgrippe (z.B. wenn gleich mehrere Tiere plötzlich verenden) sollte das Veterinäramt Stade unter der Telefonnummer 04141-12-3931 oder per E-Mail (veterinaeramt@landkreis-stade.de) benachrichtigt werden. Wer tote Vögel im Garten oder in der freien Landschaft findet, sollte die Tiere auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen.
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