Nutzungsvertrag mit "HuSpie-Club" zurückgenommen
Hunde dürfen in Breitenwisch jetzt doch nicht spielen
Bei vielen Hundebesitzern und -besitzerinnen in Himmelpforten herrscht "Katerstimmung". Seit rund drei Jahren suchen sie ein Gelände, auf dem sie einen Hundefreilauf einrichten können. Hierzu schloss man sich im Herbst 2021 zur Initiative "HuSpie-Club" zusammen, "HuSpie" als Abkürzung für "Hundespiel". Allerdings fand sich lange keine geeignete Fläche. Angebotene Areale konnten nicht genutzt werden, weil es immer wieder Einwände gab. Einmal zeigten sich Pferde- und Viehhalter besorgt, die ihre Tiere auf benachbarten Weiden halten, zwei weitere Male gab es Bedenken des Flächenbesitzers, EU-Förderung zu verlieren, wenn man die landwirtschaftlich brachliegende Fläche zu diesem Zweck nutzt.
Dann ein Lichtblick: Die Gemeinde Himmelpforten stellte der Initiative 2023 eine Fläche im alten Hochzeitswald in Breitenwisch zur Verfügung. Anfang Juli wurde ein zunächst auf ein Jahr befristeter Nutzungsvertrag geschlossen. Eine Pacht wurde nicht erhoben, die Zusage jedoch mit Auflagen verbunden, u.a. der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und eine Einfriedung mit großen Zugängen für Mähfahrzeuge. Der benachbarte Gastwirt Holger Jarck erlaubte den Hundebesitzern, seinen Parkplatz zu nutzen. Zudem bewilligte die Gemeinde Himmelpforten der Initiative eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.000 Euro für den notwendigen Zaun. Auf dem Allesamt-Gemeindefest im September stellte der "HuSpie-Club" seine Pläne an einem Infostand vor und erhielt von zahlreichen Besuchern Zuspruch.
Übelst beschimpft
Mitte Oktober setzten die Clubmitglieder an einem Samstag mit Unterstützung zahlreicher Freunde den Zaun, stellten Schilder und Bänke auf und montierten Behälter für Hundekotbeutel. Am darauffolgenden Montag erlebte Clubmitglied Susanne Rode jedoch eine böse Überraschung. Als sie einer Freundin das Gelände in Breitenwisch zeigen wollte, wurde sie von zwei Anwohnern übelst beschimpft. Sie sollten abhauen, der Club sei hier nicht erwünscht. "Ich war wie vor den Kopf geschlagen", erinnert sich Susanne Rode. Später folgte ein Anruf des Bürgermeisters Bernd Reimers. Es gebe Probleme mit dem Nutzungsvertrag. Die Folge: Der Vertrag wurde rückwirkend aufgehoben. Die ganze Arbeit umsonst, der Traum von der sicheren Freilauffläche für Hunde mal wieder geplatzt.
"Die Entscheidung für den Nutzungsvertrag war im Verwaltungsausschuss der Gemeinde einstimmig getroffen worden", erinnert sich Bernd Reimers (SPD). "Da die Fläche laut Bebauungsplan für Sport und Freizeit gedacht ist, sah niemand ein Problem." Nach Anwohnerbeschwerden habe die CDU-Fraktion sich jedoch beim Landkreis erkundigt und dem Verwaltungsausschuss mitgeteilt, dass für das Projekt eine Änderung des Nutzungsplans erforderlich sei. Da dies mit Kosten verbunden sei, habe man im Verwaltungsausschuss beschlossen, den Nutzungsvertrag wieder zurückzunehmen.
Kirsten Stüven-Diercks, Fraktionsvorsitzende der Himmelpfortener CDU, wohnt selbst in Breitenwisch. Sie berichtet, dass sie von Nachbarn angesprochen worden sei, ob die Einrichtung der Hundelauffläche im Hochzeitswald rechtens sei. U.a. sei Kritik an lautem Hundegebell geäußert worden. "In der Nähe von Wohnbebauung ist solch eine Anlage sicher etwas unglücklich", sagt die Politikerin. Vom Landkreis Stade habe sie auf Nachfrage dann erfahren, dass für solch eine Nutzung immer eine Sondergenehmigung erforderlich sei. Diese Aussage sei allerdings nur mündlich erfolgt.
Keine konkrete Aussage
Das WOCHENBLATT hat beim Landkreis Stade nachgefragt. Warum ist eine Fläche, die im Bebauungsplan für Sport und Freizeit vorgesehen ist, nicht automatisch für einen Hundespielplatz geeignet? Die Antwort ist eher vage: "Da nicht auszuschließen ist, dass der Hundespielplatz genehmigungspflichtig ist, ist die Gemeinde gut beraten, sich mit einem Nutzungskonzept an den Landkreis zu wenden." Auf Grundlage der Betriebs- und Nutzungsbeschreibung erfolge dann die Prüfung. Die verbindliche Beurteilung über die planungsrechtliche Zulässigkeit könne nur auf Grundlage eines konkret dargestellten Vorhabens erfolgen. Anders formuliert: Zwingend erforderlich ist die Genehmigung durch den Landkreis nicht, es hängt von individuellen Faktoren ab. Landkreissprecherin Nina Dede bestätigt, dass der Landkreis Stade keine Aussage zur Zulässigkeit oder zur Zukunft des Hundespielplatzes in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten getätigt habe. 2023 habe es lediglich zwei unverbindliche telefonische Anfragen gegeben.
"Wir sind sehr enttäuscht von der ganzen Situation", sagt Marion Geiger-Borchers, Vorsitzende des "HuSpie-Clubs". Die Kritik der Anwohner in Breitenwisch sei insofern lächerlich, als das Gelände bisher überhaupt nicht als Hundelauffläche genutzt wurde. "De facto hat hier noch nicht ein Hund gebellt", sagt sie. Zudem befinde sich zwischen den Wohnhäusern und der Hundefläche eine relativ stark frequentierte Straße und ein dicht gewachsener Knick. "Und man hätte jederzeit mit uns das Gespräch suchen können – sowohl auf dem Allesamt-Gemeindefest als auch am Tag des Zaunaufbaus", ergänzt der zweite Clubvorsitzende Michael Coldewey. Völlig unverständlich sei zudem, dass Hundebesitzer den alten Hochzeitswald generell für Hundespaziergänge nutzen dürfen – schließlich ist es eine frei zugängliche Gemeindefläche für Sport und Freizeit, die auch von der Landjugend für Treffen und Aktivitäten genutzt wird. "Nur der Betrieb des Hundespielplatzes ist uns offiziell untersagt. Da wiehert doch der Amtsschimmel!", sind sich die Clubmitglieder einig.
Landbesitzer, die dem "HuSpie-Club" eine Fläche für einen eingezäunten Hundefreilauf in oder bei Himmelpforten zur Verfügung stellen möchten, erhalten nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter www.huspie-club-himmelpforten.de.
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