Wolfsrisse an der Oste: Land legt DNA-Analyse vor
Nicht der Wolf von Gräpel, sondern eine Wölfin hat Schafe gerissen
Es war nicht derselbe Wolf: Bei den Wolfsrissen Ende August in Gräpel und Anfang September in Großenwörden und Nieder Ochtenhausen (Kreis Rotenburg) wurden zwei verschiedene Tiere als Angreifer identifiziert. Bei der DNA-Analyse aus Gräpel wurde der Wolfsrüde GW1582m nachgewiesen. Jetzt liegt das Ergebnis der Proben aus den beiden anderen Orten an der Oste vor: "Es handelt sich hier in beiden Fällen um das weibliche Tier mit der Kennung GW3647f", teilt das niedersächsische Umweltministerium auf WOCHENBLATT-Anfrage mit.
Land lässt nimmt weitere DNA-Proben vornehmen
"Ein direkter Zusammenhang zum Fall Gräpel, wo ja der männliche Wolf GW1582m nachgewiesen wurde, ist zurzeit nicht erkennbar", heißt es von einer Ministeriumssprecherin. "Bei GW1582m arbeiten wir aktuell unter Hochdruck an der Rudelzuordnung bzw. dem Nachweis und der amtlichen Feststellung eines neuen Rudels im Raum Stade." Wie berichtet, hatte das Umweltministerium die örtliche Jägerschaft dafür kritisiert, dass diese schöne länger Kenntnis von dem sogenannten "Oldendorfer Rudel" gehabt habe, dieses aber nicht gemeldet habe.
Auch diese Wölfin, in der Fachsprache Fähe genannt, konnte bislang mit keinem Nutztierschaden in Zusammenhang gebracht werden. Das Tier soll aus dem Wolfsrudel Steinhorst in der südlichen Lüneburger Heide stammen. Hinsichtlich der Fähe GW3647f führt das Land im Rahmen des Wolfsmonitorings jetzt weitere Untersuchungen durch. Ziel ist die mögliche Zuordnung des Tieres zu einem Rudel. Insbesondere die DNA-Ergebnisse von Losungsproben würden geprüft, so die Sprecherin des Ministeriums. Sie kann sich einen erneuten Seitenhieb auf die Jäger vor Ort nicht verkneifen: "Wenn die Wolfshinweise, die vor Ort wohl schon länger bekannt waren, auch dem offiziellen Monitoring gemeldet worden wären, wüsste man hier schon mehr."
Kreisjägerschafts-Vorsitzender Hatecke will nicht mit dem WOCHENBLATT sprechen
Das WOCHENBLATT hatte sich an den Vorsitzenden der Stader Kreisjägerschaft, Peter Hatecke, mit der Bitte um ein Statement gewandt. Der lehnte ab - mit der Begründung, er habe beruflich genug zu tun und könne sich nicht dauernd um das Thema Wolf kümmern.
Zäune waren wohl nicht wolfssicher
Für einen Abschuss des weiblichen Wolfes GW3647f wäre u.a. Voraussetzung, dass ausreichender Herdenschutz bestanden hat - in Form eines Schutzzaunes. Sofern das gewährleistet ist, dürfte ein Wolf abgeschossen werden, wenn dieser zweimal einen Herdenschutzzaun überwunden hat und einem bestimmten Rudel zugewiesen werden kann. "Nach bisherigen Erkenntnissen gab es in den Fällen Großenwörden und Nieder Ochtenhausen keinen hinreichenden Wolfs-abweisenden Grundschutz", heißt es vom Ministerium. Die genauen Umstände würden aber noch von der Landwirtschaftskammer vertieft geprüft.
Kritik des Landrates wird zurückgewiesen
Stades Landrat Kai Seefried (CDU) hatte sich wiederholt darüber beschwert, dass dem Landkreis Stade nicht das Ergebnis der DNA-Analyse nach dem Wolfsriss von Gräpel übermittelt worden sei. Diesmal hat das Umweltministerium gleich reagiert: "Der Landkreis hat ebenfalls heute umgehend die Probenergebnisse erhalten", erklärt die Sprecherin. "Die Vorwürfe des Landrats in Richtung des Umweltministeriums weisen wir daher scharf zurück." Das Ministerium arbeite mit Hochdruck daran, "den Landkreis dabei zu unterstützen, dass die von den Gerichten und vom Bundesnaturschutzgesetz geforderten Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises erfolgreich begründet werden können".
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