Kommt das Einkaufszentrum jetzt nicht mehr?
Artenschutz hat in Himmelpforten Vorrang
Eine gute Nachricht für Waldohreule und Mückenfledermaus, eine schlechte für die Bünting-Gruppe, die in Himmelpforten ein Einkaufszentrum bauen will: Die Bäume im Steinmetzpark dürfen für das Bauvorhaben nicht gefällt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stade beschlossen. Die Richter geben damit einem Antrag des Naturschutzverbands Niedersachsen e.V. statt. Der Verband möchte den Steinmetzpark, der seiner Ansicht nach wichtig für den Schutz von seltenen Vogel- und Fledermausarten ist, erhalten. Für die Baumfällarbeiten hatte der Landkreis Stade der Bünting-Gruppe ursprünglich eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Genehmigung hatte das Verwaltungsgericht Stade zunächst mit einem sogenannten "Hängebeschluss" im November 2022 auf Eis gelegt (das WOCHENBLATT berichtete) und jetzt gekippt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erhoben werden.
Die Richter am Stader Verwaltungsgericht werfen der Bünting-Gruppe u.a. vor, die Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der im Steinmetzpark vorkommenden seltenen Vogel- und Fledermausarten noch nicht vollständig umgesetzt zu haben. Diese seien aber zwingend vor der Beseitigung des Baumbestands im Steinmetzpark durchzuführen. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden jedoch mit dem Landkreis Stade bisher weder abgestimmt noch durch die Naturschutzbehörde abgenommen. Die Bünting-Gruppe hat sich für die Ausnahmegenehmigung verpflichtet, in einem wenige Kilometer entfernten Waldstück bei Oldendorf-Kaken alle Voraussetzungen zu schaffen, damit sich besonders schützenswerte Vogel- und Fledermausarten dort ansiedeln können.
Die Stader Richter weisen zudem darauf hin, dass eine Ablehnung des Eilantrags vom Naturschutzverband die unmittelbare Fällung der Bäume zur Folge hätte. Dadurch würden Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten – auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ist. Deshalb müssten die wirtschaftlichen Interessen der Bünting-Gruppe zurückstehen.
"Ich fühle mich durch den Beschluss in meinen Zweifeln an dem Projekt mit all seinen negativen Auswirkungen auf die Natur bestätigt", sagt Udo Paschedag. Der Rechtsanwalt aus Hammah und ehemalige Staatssekretär der Grünen im Umweltministerium vertritt den Naturschutzverband Niedersachsen in dieser Sache. Zudem empfinde er Genugtuung. Er sei für sein Vorgehen von der Himmelpfortener Verwaltung, die für den Bau des Einkaufszentrums plädiert, zum Teil unsachlich angegangen worden. "Aber in einem Rechtsstaat hat jeder das Recht, sich gegen Verwaltungsbeschlüsse vor Gericht zur Wehr zu setzen." Paschedag kündigt zudem einen gerichtlichen Normenkontrollantrag gegen den vom Gemeinderat verabschiedeten Bebauungsplan für das Einkaufszentrum an. Eine Baugenehmigung seitens des Landkreises liegt noch nicht vor.
Der Landkreis Stade teilte zu dem Beschluss des Stader Verwaltungsgerichts mit, er werde diesen prüfen und gegebenenfalls im Rahmen der zweiwöchigen Frist reagieren. Die Bünting-Gruppe möchte sich zum laufenden Verfahren aktuell nicht näher äußern.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.