Eilverfahren beim Verwaltungsgericht
Neue Hürden für den Bau des Einkaufszentrums in Himmelpforten
Jetzt hat das Gericht das Wort: Beim geplanten Einkaufszentrum für Himmelpforten hat das Stader Verwaltungsgericht einen sogenannten "Hängebeschluss" verfügt. Damit reagieren die Richter auf einen Eilantrag des Naturschutzverbands Niedersachsen e.V., der von Rechtsanwalt und Ex-Staatssekretär der Grünen im Umweltministerium, Udo Paschedag aus Hammah, vertreten wird. Der Verband möchte verhindern, dass für das Bauvorhaben Bäume gefällt werden, deren Erhalt seiner Ansicht nach wichtig für den Artenschutz sind. Für die Baumfäll-arbeiten hatte der Landkreis Stade der Bünting-Gruppe, die das Einkaufszentrum bauen möchte, eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese liegt mit dem "Hängebeschluss" erst einmal auf Eis.
Unübersichtlich komplexe Lage
Die Richter beurteilen das Verfahren als "unübersichtlich komplexe Lage", die geprüft werden muss, um "irreversible Zustände" zu vermeiden. Sprich: Wenn die Bäume einmal gefällt sind, lässt sich das später nicht mehr rückgängig machen.
Der Bau des Einkaufszentrums in Himmelpforten hat eine lange Vorgeschichte. Erste Planungen begannen bereits vor rund zehn Jahren. Mit der Bünting-Gruppe fand die Gemeinde Himmelpforten einen Partner, der den Komplex mit Combi-Markt, Aldi, Rossmann-Drogerie, Bäckereifiliale, Zeitungsladen sowie Ernsting's Family realisieren möchte. Wunschstandort ist eine Fläche an der Bundesstraße 73 zwischen Steinmetzhaus und Wehbers Mühle. Hier befindet sich derzeit ein Wäldchen, das dem Neubau weichen müsste. Und hierfür ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Denn das Waldstück beheimatet besonders schützenswerte Arten wie Dohle, Waldohreule und Fledermäuse wie den Großen Abendsegler, die Rauhaut- und die Mückenfledermaus. Die Bünting-Gruppe hat sich deshalb verpflichtet, in einem wenige Kilometer entfernten Waldstück bei Oldendorf-Kaken alle Voraussetzungen zu schaffen, damit sich diese besonders schützenswerten Arten dort ansiedeln können. U.a. unter dieser Voraussetzung hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Stade am 30. März 2022 eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen der Bäume erteilt. Hierfür wurde ein Zeitfenster zwischen Anfang Oktober 2022 und Ende Februar 2023 angegeben.
Gegen die Ausnahmegenehmigung hat Anwalt Udo Paschedag Mitte September Widerspruch eingelegt. Als Gründe gab er u.a. an, bei der Ausnahmegenehmigung sei mit veralteten Daten gearbeitet worden. Die Bünting-Gruppe reagierte auf den Widerspruch mit einem Antrag auf sofortige Vollziehung der Ausnahmegenehmigung und nannte als Grund u.a. unternehmerische Interessen. Der Landkreis Stade erklärte nach erneuter Prüfung des Sachverhalts die Ausnahmegenehmigung als rechtens und erteilte der Bünting-Gruppe erneut die Genehmigung zum Baumfällen. Darauf folgte jetzt Paschedags Eilantrag bei Gericht.
Demokratische Entscheidung
Himmelpfortens Bürgermeister Bernd Reimers kann das erneute Hin und Her um den Steinmetzpark nicht nachvollziehen. "Dass an diesem Standort in Himmelpforten ein Einkaufszentrum gebaut werden soll, war eine demokratische Entscheidung, die Rechtsanwalt Udo Paschedag leider nicht zu akzeptieren scheint", sagt er. Das Einkaufszentrum würde Himmelpforten als Ort stärken. Für die Lage an der B73 spreche, dass die Geschäfte fußläufig zu erreichen seien. Reimers hofft, dass das Verwaltungsgericht noch in diesem Jahr eine Entscheidung trifft, so dass das Zeitfenster für das Fällen der Bäume noch eingehalten werden kann. Sonst muss nach dem Bundesnaturschutzgesetz bis Oktober 2023 gewartet werden, denn Bäume dürfen zwischen Anfang März und Ende September eines jeden Jahres nicht gefällt werden. Eine so schnelle Entscheidung hält Uwe Kück, stellvertretender Leiter des Rechtsamts beim Landkreis Stade, jedoch für nicht realistisch: "Solche Eilverfahren dauern in der Regel drei bis vier Monate."
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