Bebauungsplan ist rechtmäßig
Himmelpforten bekommt endlich sein Einkaufszentrum
Sieg für die Gemeinde Himmelpforten: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am gestrigen Mittwoch entschieden, dass der Bebauungsplan für das seit vielen Jahren geplante Einkaufszentrum zwischen der Bundesstraße und der Mühlenstraße rechtmäßig ist. Der erste Senat hat den Normenkontrollantrag des Naturschutzverbands Niedersachsen gegen die Christkind-Gemeinde abgelehnt (Az.: 1 KN 37/23). Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau im Herzen von Himmelpforten geschaffen.
Hintergrund: Der Landkreis Stade hatte im März 2024 dem Bebauungsplan der Gemeinde Himmelpforten zugestimmt. Dagegen ging der Naturschutzverband Niedersachsen mit einem Normenkontrollverfahren vor und stoppte so die weiteren Planungsschritte. Als Grund nannte der Umweltverband formelle Mängel, insbesondere Verstöße gegen das Raumordnungs- und Denkmalschutzrecht, sowie Lärmschutz. Die Voraussetzungen für die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Wohle von Waldohreule, Dohle und seltener Fledermausarten seien zudem nicht erfüllt, so die Umweltschützer.
Der Senat hat den Normenkontrollantrag nach intensiver Beratung abgelehnt. Der Bebauungsplan verstoße nicht gegen Raumordnungsrecht, so die Richter. Das Baugrundstück befinde sich in einem Bereich, der im Regionalen Raumordnungsprogramm zum zentralen Versorgungsbereich gehört bzw. daran angrenzt. Die Verhandlung dauerte mehrere Stunden. "Der Senat hat ganz genau nachgefragt", sagt Himmelpfortens Bürgermeister Bernd Reimers.
Auch Artenschutzrecht steht der Planung laut Urteil nicht entgegen. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Landkreises zum Schutz von Waldohreule, Dohle und drei Fledermausarten sei rechtmäßig. Die Bünting-Gruppe als Bauherrin hatte für Ausgleichsflächen zur Ansiedlung der bedrohten Arten in einem nahen Wald bei Oldendorf-Kaken geschaffen. Die Richter berücksichtigten dabei vornehmlich, dass diese Ausnahmegenehmigung bei Inkrafttreten des Plans bereits vorgelegen habe und die Gemeinde von der Rechtmäßigkeit habe ausgehen dürfen.
Der angezweifelte Bebauungsplan habe auch den Denkmalschutz des benachbarten Steinmetzhauses berücksichtigt. Wesentliche Freiflächen zur Bundesstraße 73 blieben erhalten, die Überbauung des rückwärtigen Bereichs beeinträchtige das Denkmal nicht. Auch Zweifel zum Lärmschutz räumten die Richter aus. Die benachbarte Bethel-Stiftung („Neues Steinmetz-Haus“) könne keinen Lärmschutz beanspruchen, der über den gemischt genutzter Gebiete wie dort hinausgehe.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. "Ich bin sehr glücklich", sagt Bürgermeister Bernd Reimers, der für die Gemeinde seit mehr als zehn Jahren für das Einkaufszentrum in Himmelpforten kämpft. Die Bünting-Gruppe habe zugesagt, jetzt schnellstmöglich weitere Schritte zu unternehmen. Dazu gehört, die vor langer Zeit vertraglich gesicherten Grundstücke jetzt final zu kaufen, nach erneuter Genehmigung die für den Bau erforderlichen Baumfällarbeiten durchzuführen und parallel den Bauantrag beim Landkreis zu stellen. Wenn alles klappt, kann 2026 endlich im neuen Einkaufszentrum eingekauft werden.
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