Feuerschutzausschuss vertagt Entscheidung
Neue Pläne für Ehestorfer Feuerwehrgerätehaus
In Ehestorf soll ein neues Feuerwehrgerätehaus entstehen. Dieses Vorhaben hat jetzt einen weiteren Schritt in Richtung Verwirklichung gemacht. Auf der Feuerausschusssitzung der Gemeinde Rosengarten stellte das Architekturbüro Hufenbach, das nach Ausschreibung mit dem Auftrag betraut wurde, seinen Vorentwurf für den Neubau vor.
Entstehen soll das neue Gebäude an der Appelbütteler Straße, östlich des Museumskreisels am Ehestorfer Ortsrand. Im Großen und Ganzen fand der Entwurf des Büros Hufenbach großen Zuspruch im Ausschuss, so Vorsitzender Axel Krones. Dennoch habe es einige Verbesserungsvorschläge seitens der Mitglieder gegeben, sodass ein endgültiger Beschluss vertagt wurde. So sah der Architekten-Plan ein Feuerwehrgerätehaus mit drei Fahrzeugboxen vor. Das sei jedoch zu klein, stattdessen solle das Gebäude mit vier Boxen ausgestattet werden. In der vierten Box könne, so Krones, ein dringend benötigtes Notstromaggregat Platz finden. Im Falle einer Notsituation, in der es etwa dazu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger sich im Winter das Heizen nicht leisten können, solle Obhut im neuen Feuerwehrgerätehaus geboten werden. Hierfür sollen auch die Sozialräume des neuen Gebäudes größer ausfallen. Ebenfalls forderte der Ausschuss eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und eine Erdwärmepumpe für das neue Feuerwehrgerätehaus in Ehestorf. Außerdem bestätigte ein Gutachten des Büros für Bodenprüfung, dass die Versickerung des Oberflächenwassers gewährleistet ist.
Kosten explodiert
Die im Jahr 2020 ursprünglich eingeplanten 1,3 Millionen Euro haben sich inzwischen mehr als verdoppelt: Die Kostenschätzung lag in diesem Jahr bei etwa 2,8 Millionen Euro. Der massive Anstieg liegt zum einen an dem durch die Inflation gestiegenen Baupreis. Zum anderen haben sich die baurechtlichen und technischen Anforderungen und die Forderungen der Feuerwehrunfallkasse (FUK) verändert. Vergleichbare Feuerwehrgerätehäuser im Landkreis liegen bei ähnlichen Summen, die endgültigen Kosten können jedoch erst nach Einbeziehung aller Anpassungen berechnet werden.
Beschluss muss bald her
Das alte Feuerwehrauto der Ehestorfer, das seit 36 Jahren im Einsatz ist, und im Gegensatz zu neueren Modellen um einiges schmaler ist, wird bereits in einem Jahr außer Dienst gestellt. Damit das 2024 kommende, neue und breitere Kraftfahrzeug Platz findet, müssen die Bauarbeiten bald beginnen. Die vertagte Entscheidung solle daher bereits kurz nach den Sommerferien fallen.
Erstattung bei Verdienstausfall
Zudem stand auf der Tagesordnung der Feuerausschusssitzung das Thema "Verdienstausfallregelung für Fahrten zu auswärtigen Herstellern und Werkstattfahrten". Bisher gab es lediglich Entschädigung bei Feuerwehreinsätzen und Lehrgängen. Für Fahrten zwecks Wartung und Reparaturen der Feuerwehrkraftfahrzeuge, die nur bei bestimmten Werkstätten und Fahrzeugherstellern erfolgen können, gab es bislang keine Entschädigung. Ärgerlich, schließlich müssen die Fahrzeuge teilweise bis nach Baden-Württemberg gebracht werden.
In der Feuerausschusssitzung wurde einstimmig beschlossen, dass den Einsatzkräften zukünftig ab dem Jahr 2024 eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll. Diese orientiert sich am Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG).
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