Bewegung im Streit um die Grotesche Heide
Anwohner klagen erneut

Die Straße für das Neubaugebiet wurde bereits vor zwei Jahren gebaut, aber ob das Baugebiet hier wirklich entstehen wird, muss erst noch entschieden werden | Foto: lm
  • Die Straße für das Neubaugebiet wurde bereits vor zwei Jahren gebaut, aber ob das Baugebiet hier wirklich entstehen wird, muss erst noch entschieden werden
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Der Kampf um das Nenndorfer Baugebiet "Grotesche Heide" geht in die nächste Runde: Mit einer erneuten Klage vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wehrt sich die Interessengemeinschaft "Grotesche Heide" gegen die Pläne der Gemeinde Rosengarten, einen Teil des Nenndorfer Westens zum Neubaugebiet zu machen.
Ein Rückblick: Bereits im Jahr 2016 präsentierte die Gemeinde Rosengarten den städtebaulichen Entwurf für das Gebiet „Grotesche Heide“ in Nenndorf. Der Entwurf sah etwa 60 Wohneinheiten auf der Fläche im Westen Nenndorfs zwischen der Straße „Doppheide“ im Norden, dem Gustav-Böttcher-Weg im Süden und dem Siedlungsrand der „Groteschen Heide“ im Osten vor. Nicht einverstanden waren allerdings die Anrainer des Plangebietes, die sich zur Interessengemeinschaft "Grotesche Heide" zusammentaten und seither gegen das Vorhaben vorgehen.

Hochwasser und Lärm

In ihrer Klage führt die Interessengemeinschaft verschiedene Punkte auf, die gegen das Baugebiet sprechen sollen. Zum einen handele es sich bei der Fläche um ein Trockental. Das heißt, dass die Gefahr von Hochwasser durch die zusätzliche Versiegelung ansteige. Bereits in der Vergangenheit habe es in dem angrenzenden Gebiet überflutete Keller nach starken Regenfällen gegeben. Weiter werden die Nähe zum Wald, bzw. der Abstand zu den Bäumen sowie der Artenschutz vorgebracht. Die Nähe zur Autobahn sei nicht nur durch die Feinstaubbelastung, sondern vor allem aufgrund des Lärms für die zukünftigen Anwohner problematisch.

"Das ist kein Streit zwischen Bürger und Bürger. Es ist einer zwischen Bürger und Gemeinde", stellen Joachim Frädrich und Reinhold Horn, Anwohner und Mitglieder der Interessengemeinschaft, klar.
Der Rechtsstreit zwischen der Interessengemeinschaft und der Gemeinde Rosengarten dauert bereits Jahre an. Obwohl schon einige Arbeiten, wie der Bau einer Straße realisiert wurden, sind noch keine Baugrundstücke verkauft worden. 2021 bekamen die Anwohner vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Recht, und so wurde der "2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan 'Nenndorf, Grotesche Heide' für unwirksam erklärt." Im Dezember 2022 beschloss der Rat der Gemeinde Rosengarten erneut einen Bebauungsplan "Nenndorf, Grotesche Heide", die Bekanntmachung erfolgte im Juni 2023. Die Interessengemeinschaft hatte ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit, hiergegen rechtlich vorzugehen. Und das tat sie mit der mehr als 30 Seiten langen Normenkontrollklage, die Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kurz vor Jahresende 2023 einreichte. "Wir wollen die Leute darüber informieren, dass es weitergeht", sagt Joachim Frädrich. "Auch wenn viele nicht mehr damit gerechnet hätten."

Rosengartens Bürgermeister Dirk Seidler war nicht überrascht, erklärt er. Die Gemeinde habe mit der angekündigten Klage gerechnet. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und aus dem letzten Urteil gelernt. Die Argumentation ist dieselbe wie zuvor und an unserer Haltung hat sich nichts geändert." Die Gemeinde Rosengarten werde sich nun hinreichend auf den Prozess vorbereiten und entsprechend reagieren.
Wie es mit dem Baugebiet weitergeht, liegt aber zunächst einmal in der Hand des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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