"Richterin ohne Robe"
Marlies Bednarek aus Neu-Eckel ist seit über 25 Jahren als Schöffin aktiv / Die Gemeinde Rosengarten sucht Schöffen - jetzt bewerben
as. Neu-Eckel. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder ein Familienmord: Marlies Bednarek aus Neu-Eckel hat bei Gericht schon einiges erlebt. Sie ist eine von rund 3.400 ehrenamtlichen Schöffen in Niedersachsen.
„Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter“, erklärt Marlies Bednarek. Als Schöffin für die Gemeinde Rosengarten hat sie an Strafprozessen beim Amtsgericht in Tostedt und beim Landgericht in Stade mitgewirkt. Etwa einmal im Monat ist sie im Einsatz. Jeweils zwei Schöffen nehmen an der Hauptverhandlung eines Strafprozesses teil und sind bei der Urteilsfindung gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
„Man braucht keine juristischen Kenntnisse, vielmehr geht es um die Lebens- und Berufserfahrung, die man bei der Urteilsfindung einfließen lassen kann“, sagt Marlies Bednarek. Die gelernte Versicherungskauffrau weiß wovon sie spricht, sie übt das Ehrenamt seit über 25 Jahren aus. Als Schöffin studiert sie keine Akten, ist aber bei der Hauptverhandlung von Beginn an dabei. Erst wenn der Staatsanwalt die Anklage verliest, erfährt sie, was dem Angeklagten vorgeworfen wird. Dann werden die Zeugen vom Richter, dem Staatsanwalt und der Verteidigung befragt. Auch die Schöffen dürfen Fragen stellen. „Wir werden immer mit einbezogen“, sagt Marlies Bednarek. Nachdem Staatsanwalt und Verteidiger für ein bestimmtes Urteil plädiert haben, gehen Schöffen und Richter in die Beratung. „Schöffe zu sein, ist hochinteressant. Man verfolgt die Beweisaufnahme, bekommt die Reaktionen der Angeklagten, Zeugen und Anwälte mit und muss sich sein eigenes Urteil bilden. Dabei können wir Schöffen auf unsere Lebenserfahrung zurückgreifen“, so Bednarek.
Bei der Beratung im Richterzimmer besprechen die Schöffen sich dann mit dem Richter über das Urteil. Mindest- oder Höchststrafe? Die Schöffen haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. „Der Richter hat natürlich mehr Erfahrung. Aber wir können auch ganz anderer Ansicht sein als der Berufsrichter. Aber wir müssen unsere Entscheidung begründen können“, sagt Marlies Bednarek. Das Argumentieren machte ihr besonders Spaß. In einem Fall wollte wollte Marlies Bednarek z.B. einer Geschädigten ein Schmerzensgeld zukommen lassen, die Richterin und ihre Mitschöffin wollten das Geld aber lieber an einen gemeinnützigen Verein geben. Am Ende entscheidet die Mehrheit. „Wir werden mit unseren Ansichten aber ernst genommen und unsere Vorschläge werden diskutiert“, so Bednarek. Viele Faktoren müssten bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Z.B. bei dem Fall eines jungen Mannes, bei dem Ehrenamtliche und Berufsrichter darüber beraten mussten, ob er ins Gefängnis gehen soll oder nicht. „Der junge Mann war gerade Vater geworden. Bei einer Haftstrafe hätte er auf lange Zeit sein Kind nicht sehen können. Auch so etwas spielt bei der Urteilsfindung eine Rolle“, erklärt Bednarek. Die Richter waren sich einig: keine Gefängnisstrafe.
„Als Schöffe sollte man interessiert am Menschen sein, verstehen wollen, weshalb es zur Tat gekommen ist“, sagt Marlies Bednarek. Nicht immer lässt sie das Schicksal der Angeklagten kalt. „Bei einem Fall habe ich immer noch Gänsehaut, wenn ich daran denke“, so Bednarek. Ein Mann hatte seine Frau und Kinder mit Axthieben getötet. Aus Verzweiflung über seinen finanziellen Ruin hat er seine Familie vernichtet. „Mit solchen Schicksalen umzugehen, ist nicht ganz einfach, das beschäftigt einen schon“, sagt Bednarek. Denn auch bei solchen Fällen müssen die Schöffen sich die Beweislage genau anschauen. Die Beweisfotos anzusehen, koste manchmal Überwindung. „Es gibt auch harte Fälle. Auch die muss man als Schöffe ertragen können.“ Solche Fälle seien aber selten. Meistens handele es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Körperverletzung, so die Schöffin. Wenn das Urteil gefallen ist, ist der Einsatz des Schöffen beendet.
• Die Gemeinde Rosengarten sucht Schöffen: Schöffe werden kann wer zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und in Rosengarten wohnt. Juristische Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Ein Schöffe sollte über gesunden Menschenverstand, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen verfügen und seine eigene Meinung vertreten können, aber auch die Meinung anderer würdigen können. Infos und ein Bewerbungsformular (Bewerbungsende am 31. März) gibt es unter www.gemeinde-rosengarten.de/ portal/meldungen/gemeinde-rosengarten-sucht-schoeffen-900000595-20170.html.
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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