Bundestag scheut totales Frackingverbot - Bürgerinitativen kritisieren: Neues Gesetz greift zu kurz

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mi. Landkreis. Werden die Bürger in der Region künftig besser vor den Gefahren der umstrittenen Fracking-Technologie geschützt? In einer Hauruck-Aktion hat die Bundesregierung jetzt endlich das sogenannte Fracking-Gesetz (das WOCHENBLATT berichtete ausführlich) verabschiedet. Für die Bürgerinitiative (BI) „Kein Fracking in der Heide“ ist der Kompromiss „überhastet und greift zu kurz.“
Größter Erfolg für die Fracking-Gegner dürfte sein, dass das Gesetzespaket Fracking im Schiefergestein und in geringen Tiefen unter 3.000 Metern - sogenanntes unkonventionelles Fracking - grundsätzlich und unbefristet verbietet. Allerdings gibt es eine Hintertür: Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken sind weiterhin erlaubt. Auch wenn ein Unternehmen neben der wissenschaftlichen Forschung mit seinen Bohrungen zusätzlich das Förderpotenzial ausloten will, ist das zulässig. Voraussetzung ist, dass die Landesregierung dem zustimmt. Das letzte Wort soll hier der Bundestag haben.
Der Expertenkommission - im ursprünglichen Entwurf mit Entscheidungsgewalt ausgestattet - kommt nun nur noch eine beratende Funktion zu. Im Einzug von Trinkwasser­entnahmestellen, Talsperren und natürlichen Seen, die für die Trinkwasserversorgung wichtig sind, sowie von Heilquellen soll Fracking jeglicher Art ausnahmslos verboten werden. Außerhalb dieser sensiblen Bereiche bleibt das sogenannte konventionelle Fracking (im Sandstein) weiterhin erlaubt.
Svenja Stadler, Bundestagsabgeordnete der SPD für den Landkreis Harburg, lobt die jetzt getroffenen Regelungen: „Fracking, wie wir es zum Beispiel aus den USA kennen, wird es in Deutschland nicht geben“, so Stadler.
Ob das neue Gesetz Fracking in der Region - vor allem im Landkreis Harburg - effektiv verhindert, wird bei der BI bezweifelt.
Hintergrund: Im Landkreis Harburg sind derzeit zwei Gebiete im Visier der Rohstoffindustrie und damit potenziell vom Fracking bedroht. Das sogenannte Aufsuchungsfeld Oldendorf erstreckt sich über die Landkreise Lüneburg, Harburg und Heidekreis. Im Landkreis Harburg umfasst es weite Bereiche von Winsen, Stelle und Seevetal sowie die Samtgemeinden Elbmarsch, Salzhausen und Hanstedt. Hier will die Kimmeridge GmbH - eine Tochter des US-Frackingunternehmens Kimmeridge Energy - nach Öl suchen. Im „Erlaubnisfeld Sittensen“, das auch die Samtgemeinde Tostedt streift, bereitet das kanadische Unternehmen PRD Energy GmbH die Ölförderung vor.
Für diese Gebiete kommt zur Rohstoffgewinnung nur das sogenannte konventionelle Fracking in Frage. Das auch nach Verabschiedung des Gesetzes - unter strengeren Auflagen - weiterhin erlaubt bleibt. Dazu Renate Maas von der BI „Kein Fracking in der Heide“: „Die Aussage der Großen Koalition, dass ein Verbot des unkonventionellen Frackings ein gutes Ergebnis sei, kann nicht geteilt werden, weil wir jegliche Form des ‚Hydraulic Fracturing‘ missbilligen, egal ob als konventionelle oder unkonventionelle Exploration.“ Auch die Risiken des konventionellen Frackings seien unkalkulierbar. So hätten Chemiker jüngst nachweisen können, dass sich die bei Tiefenbohrungen genutzten Substanzen unter Druck und Temperatur im Erdinneren in gefährliche Stoffe umwandeln. Renate Maas: „Nur ein komplettes Frackingverbot schützt Umwelt, Erdreich und Mensch effektiv.“
Ähnlich kritisch bewertet die Grünen-Abgeordnete für die Region, Julia Verlinden, das neue Gesetz: „Was die Regierung uns als Verbot von Fracking verkaufen will, ist in Wahrheit eine Fracking-Erlaubnis. Im Sandstein darf zum Beispiel weiterhin gefrackt werden.“ Mit dem Gesetz erfülle die Bundesregierung vor allem den Wunsch der Industrie nach Rechtssicherheit, anstatt die Risikotechnologie endlich zu verbieten, so Verlinden.

Redakteur:

Mitja Schrader

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