Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete "Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald" und "Tötenser Sunder" wurde im Gemeinderat diskutiert
"Diese Landschaft muss erhalten bleiben"

Das Gelände des Wildparks Schwarze Berge wurde aus dem LSG herausgenommen | Foto: tw/archiv
  • Das Gelände des Wildparks Schwarze Berge wurde aus dem LSG herausgenommen
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as. Nenndorf. Das war eine Mammut-Sitzung: Drei Stunden und zwanzig Minuten diskutierten die Ratsherren und -frauen der Gemeinde Rosengarten über die Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) "Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald" (WL-12) und "Tötenser Sunder" (WL-13), zunächst im Umwelt- und Verwaltungsausschuss und anschließend im Gemeinderat.
Wie berichtet, hatte die Gemeinde bereits 2007 die Entlassung verschiedener Flächen aus dem LSG beim Landkreis beantragt. Die damals von der Gemeinde vorgebrachten Vorschläge wurden in den aktuellen Entwürfen des Landkreises jedoch nur zum Teil berücksichtigt.
Unter anderem äußerten die Ratsmitglieder wenig Verständnis für die vom Landkreis angestrebte Herausnahme einer Fläche in Nenndorf, nördlich der Emsener Straße bis zur A 261, aus dem LSG. "Ackerland, Wiesen und Gehölze - wenn es eine Landschaft gibt, die wie aus dem Bilderbuch für den Landschaftsschutz steht, dann doch hier", sagte Thomas Müller (Grüne). Der Umweltausschuss entschloss sich mehrheitlich, die Fläche im LSG zu belassen. Ebenfalls für den Landschaftsschutz stimmte die Politik beim ehemalige Ferienheim Birkenhöhe und dem Erlebnisparkplatz des Freilichtmuseums am Kiekeberg. Weiterhin stimmte die Mehrheit der Ratsmitglieder dafür, auch das Wochenendhausgebiet "Elfbuchen" sowie die Fläche um das Gasthaus am Kiekeberg im LSG zu lassen. "Diese Landschaft muss erhalten bleiben", betonte Volkmar Block (Grüne).
Kontrovers diskutiert wurden das Gelände des Wildparks Schwarze Berge und die angrenzende Wohnbebauung, die bislang als Sonderfläche im LSG enthalten waren. U.a. sprachen sich Axel Krones (CDU) und Jürgen Grützmacher (AWR) dafür aus, die Fläche im LSG zu belassen. "Die Ansicht ist erhaltenswert. Das LSG bietet dem Wildpark ausreichend Möglichkeiten zur Gestaltung", so Grützmacher. "Das Freilichtmuseum am Kiekeberg wird vom Landkreis sehr unterstützt, der Wildpark hat nicht diesen Support. Dabei ist das Wirtschaftsunternehmen auch wichtig für Rosengarten", mahnte Maximilian Leroux (CDU). Mit nur einer Stimme Mehrheit folgten die Ratsmitglieder Leroux. Ebenfalls aus dem Landschaftsschutz entlassen wird u.a. die Fläche des Agrariums im Freilichtmuseum am Kiekeberg in Ehestorf.
Unter anderem wollen die Ratsmitglieder die Fläche zwischen Heinrich-Wendt-Weg und Im Alvesener Dorfe aus dem LSG entlassen, um hier die Baulücke zu schließen. Auch in Sottorf wurde eine Fläche (An der Barkendicke, südlich von Zu den Diebeskuhlen) als Baureserve aus dem LSG entnommen. So auch das Waldbadgelände in Sieversen. Der Turnierplatz des Reitvereins soll als Sonderfläche im LSG verbleiben. An der Fläche, die zwischen Groß-Leversen und Westerhof an die A 261 grenzt, konnten die Ratsmitglieder hingegen nichts Schützenswertes erkennen, sie fällt aus dem LSG.
Bereits 2007 hatte der Ortsrat in Langenrehm die Herausnahme der Hofstellen westlich und östlich der Langenrehmer Dorfstraße beantragt, in den Plänen des Landkreises wurde dieser Wunsch jedoch bislang nicht berücksichtigt. Die Politik sprach sich dennoch dafür aus, diese Hofstellen aus dem LSG zu entnehmen. In Emsen sollen Flächen am Rader Weg und am Dangersener Weg aus dem LSG entnommen werden.
Beim LSG "Tötensen Sunder" stimmte das Fachgremium gegen die von Bürgern geforderten Herausnahmen und folgte weitestgehend dem Entwurf des Landkreises. Zudem entfallen der Parkplatz des Krankenhauses Ginsterhof und die Gasfackel am Sportplatz Dunkenkuhle aus dem LSG.
• Die Gemeinde Rosengarten hat die Ergebnisse der Ratssitzung in ihre Stellungnahme zur Neuausweisung einfließen lassen. Noch bis zum 19. Juli können Stellungnahmen beim Landkreis Harburg eingereicht werden. Anschließend wird die Neuausweisung der beiden LSG im Kreisumweltausschuss diskutiert. Sofern Änderungen vorgenommen wurden, werden die Entwürfe erneut öffentlich ausgelegt. "Die Neuregelung könnte dann eventuell Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten", so der Erste Gemeinderat Carsten Peters.

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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