Rasenmähen bald am Sonntag? - Land will Gesetz reformieren
mi. Landkreis. Trinkgelage an öffentlichen Orten, Nazidemonstrationen vor Holocaust-Gedenkstätten, aber auch Rasen mähen am Sonntag oder Straßenmusik - ihnen allen ist gemein, sie sind nicht durch Gesetzte verboten, dürfen aber dennoch durch Behörden untersagt werden. Das könnte sich bald ändern. Denn die niedersächsische Landesregierung plant den Begriff, der all diese Tätigkeiten umfasst, aus dem Gesetz zu streichen. Es geht um die Öffentliche Ordnung.
Ordnung! Wir Deutschen lieben sie so sehr, dass wir sie sogar in einem Gesetz festgeschrieben haben. Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NSOG), dass es so oder ähnlich auch in anderen Bundesländern gibt, ist die Rechtsgrundlage für das Handeln von Polizei und Ordnungsämtern. Erstere sind dabei mittlerweile fast ausschließlich für die öffentliche Sicherheit zuständig, die Öffentliche Ordnung spielt demnach in der Praxis polizeilichen Handelns kaum eine Rolle. Oder anders: Die Polizei sorgt für die Einhaltung von Gesetzen. Wichtig ist der Begriff demnach vor allem für die Arbeit der Ordnungsämter. Sie stützen ihre Maßnahmen neben der Öffentlichen Sicherheit auch auf die Öffentliche Ordnung. Doch was verstößt eigentlich gegen die Öffentliche Ordnung. Salopp gesagt: "alles und nichts." Das juristische Lehrbuch definiert den Begriff als: "Die Summe aller ungeschriebenen Normen - also aller nicht Gesetze - die in einem bestimmten Gebiet von einer Mehrheit als unabdinglich für ein geordnetes Zusammenleben angesehen werden". Was das im einzelnen ist, ergibt sich durch Debatte und ist im hohen Maße Zeitgeist bestimmt. In den 1950er war das Tragen einer zu kurzen Hose ein klarer Verstoß gegen die Öffentliche Ordnung, und auch öffentlich aufgestellte Kondomautomaten wurden schon damit verboten.
Kritiker beklagen deshalb immer wieder, dass der Begriff viel zu schwammig sei und Behörden als eine Art Allzweckwaffe diene, um in das Leben der Bürger einzugreifen. Dem will jetzt auch die rot-grüne Landesregierung folgen und deshalb den Begriff streichen. Die Idee: Was nicht durch Gesetze verboten ist, das muss erlaubt sein.
Gerade in den Kommunen stößt das auf heftigen Widerstand.
"Die kommunalen Ordnungsämter sind für ihr Handeln auf die Öffentliche Ordnung angewiesen", sagte Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags. Auf einer Tagung des kommunalen Spitzenverbands in Buxtehude sprachen sich jetzt rund 18 Bürgermeister und Verwaltungschefs gegen die Streichung des Rechtsbegriffs aus.
"Vieles, was das Zusammenleben in den Kommunen ausmacht, ist auf die Öffentliche Ordnung gestützt", erklärte dazu Scholz. Demnach fehle den Kommunen beispielsweise ohne die Öffentliche Ordnung die Rechtsgrundlage zum Vorgehen gegen störenden aber nicht gesundheitsschädlichen Lärm, auch öffentliche Trinkgelage oder das Herumklettern auf Mahnmalen ließe sich dann nicht mehr ohne Weiteres verbieten. Darüber hinaus sei der Begriff für die Behörden wichtig, um bei neuen sozialen Konfliktlagen steuernd eingreifen zu können. Zum Schluss warnte Scholz davor, für die Politik könnte sich eine Abschaffung als Eigentor erweisen. "Vielen Bürger sind bestimmte ordnungsrechtliche Regelungen wichtig zum Beispiel Lärmschutz, wenn hier zukünftig den Behörden die Hände gebunden sind, spielt das nur Kräften in die Arme, die Wähler damit ködern, wieder Recht, Ordnung und Disziplin nach Deutschland bringen zu wollen."
Redakteur:Mitja Schrader |
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