Antrag im Rosengartener Bauausschuss
SPD, Grüne und UWR pochen bei der "Groteschen Heide" auf das Erbbaurecht

Gebaut werden kann in der "Groteschen Heide" trotz Baustraße noch nicht  | Foto: lm
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Die Gruppe SPD/Grüne/UWR im Rosengartener Gemeinderat möchte auf der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, der am Donnerstag, 19. Mai, um 19 Uhr im Gasthaus Böttcher (Bremer Straße 44) tagt, einen Antrag zum Erbbaurecht einbringen. Das hat die Gruppe in einer Pressemittelung bekannt gegeben.

Konkret geht es in dem Antrag darum, dass ein Teil der Grundstücke im Baugebiet "Grotesche Heide" in Nenndorf über das Erbbaurecht veräußert werden soll. Damit soll den hohen Immobilienpreisen entgegengewirkt und jungen Familien ermöglicht werden, sich in der Gemeinde anzusiedeln. 

Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Bebauungsplan im Südwesten Nenndorfs für ungültig erklärt, nachdem Anwohner gegen das Baugebiet geklagt hatten (das WOCHENBLATT berichtete). Begründet wurde das Urteil unter anderem mit dem Abstand zu bestehenden Waldflächen, der bei den Planungen nicht eingehalten worden sei, so wie mit der unmittelbaren Nähe zu gleich zwei Autobahnen. In nördlicher Richtung läuft die A261 am geplanten Baugebiet vorbei, in südlicher Richtung ist es die A1, die für eine erhebliche Lärmbelastung sorgt.

Trotz der Niederlage vor Gericht will die Gemeinde Rosengarten weiter dran bleiben und bessert den B-Plan derzeit nach. Die Fehler, die im bisherigen Entwurf gemacht wurden, sollen beseitigt werden, um das Vorzeigeprojekt noch durchzukriegen. Das ist auch für die Haushaltslage der Gemeinde nicht unerheblich. Immerhin hat die Verwaltung durch den Bau einer Straße im Baugebiet bereits etwa eine Million Euro investiert, bevor der Bebauungsplan vorerst gekippt wurde.

(lm).

Redakteur:

Lennart Möller aus Rosengarten

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