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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Biogasanlage in Klecken soll erweitert werden

Die Biogasanlage am Darschweg in Klecken soll bald mehr Leistung bringen dürfen
  • Die Biogasanlage am Darschweg in Klecken soll bald mehr Leistung bringen dürfen
  • hochgeladen von Mitja Schrader

mi. Klecken. Die Biogasanlage in Klecken am Darschweg soll erweitert werden. Was für den Betreiber, Landwirt Joachim Becker, das wirtschaftliche Überleben sichern soll, bedeutet allerdings für den Ort Klecken eine höhere Verkehrsbelastung. Jetzt hat sich der Bauausschuss mit dem Thema beschäftigt. Ergebnis: Der Weg für die Erweiterung ist frei.
Zu Beginn der Ausschusssitzung kritisierte Kleckens Ortsbürgermeister Jürgen Grützmacher (CDU), dass der Ortsrat nicht zu dem Thema geladen war. Bürgermeister Seidler konterte, dass der Ortsrat bereits ein positives Votum abgegeben habe, daher sei es nicht notwendig, den Ortsrat erneut zu beteiligen. Der Antrag Grützmachers, den Tagesordnungspunkt von der Agenda zu nehmen, scheiterte.
Die Biogasanlage produziert derzeit Strom, der ins globale Netz eingespeist wird. Außerdem versorgt sie ein angeschlossenes Gewächshaus und einige Haushalte in Klecken mit Wärme. Jetzt will der Betreiber Landwirt Joachim Becker die Produktionskapazität der Anlage auf vier Millionen Normkubikmeter Gas steigern. Bauliche Veränderungen sind dafür nicht notwendig. Es fehlen allein die rechtlichen Voraussetzungen.
Die sollte die Politik jetzt schaffen. Konkret geht es um eine Änderung des Flächennutzungsplans und um die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Hintergrund: Die Biogasanlage wurde 2011 als sogenanntes privilegiertes Bauprojekt in Klecken am Darschweg im Außenbereich errichtet. Das bedeutet, die Anlage wurde auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gebaut, ohne dass dort ein Gewerbe- oder Industriegebiet vorgesehen ist. Möglich ist das, weil der Betreiber als Landwirt vom Gesetzgeber dazu berechtigt „privilegiert“ ist und die Anlage die Leistung von 2,3 Millionen Normkubikmetern Biogas nicht überschritt. Mit der Erweiterung reicht dieses „Sonderrecht“ nicht mehr aus. Damit die Anlage weiter betrieben werden darf, muss daher jetzt auf dem Grundstück ein sogenanntes „Sondergebiet“ Biogas - eine Art Mini-Gewerbegebiet, in dem nur die Produktion von Biogas erlaubt ist - ausgewiesen werden. Außerdem muss, wenn die Anlage mit höherer Leistung betrieben wird, ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Im Ausschuss begründete Joachim Becker die Notwendigkeit einer Erweiterung: Durch Änderungen im Energieeinspeisegesetz EEG sei er gezwungen, die Leistung der Anlage zu erhöhen. Beim Bau der Anlage habe er nach den damals gültigen Vergütungen kalkuliert, mittlerweile sei das Gesetz aber so geändert worden, dass eine Wirtschaftlichkeit nur mit einer höheren Kapazität möglich sei. Auch um das bereits genehmigte, vergrößerte Gewächshaus sowie weitere Haushalte oder öffentliche Gebäude mit Fernwärme zu versorgen, sei eine Kapazitätssteigerung erforderlich.
Für die Bewohner von Klecken bedeutet eine gesteigerte Gasproduktion allerdings auch eine Steigerung des Transportverkehrs um rund 50 Prozent, das hat ein Gutachten ergeben. Konkret bedeutet das, kommt die Erweiterung, steigt die Anzahl der Fahrten zur und von der Anlage von rund 3.000 auf 4.500 im Jahr an.
Doch trotz dieser Mehrbelastung für die Allgemeinheit, eine Diskussion fand nicht mehr statt. Lediglich zwei halbherzige Rückfragen von Volkmar Block (Grüne) zur Lagerkapazität musste der Antragsteller beantworten. Bei der Abstimmung gab es dann eine klare Entscheidung, nur Ortsbürgermeister Jürgen Grützmacher stimmte gegen die Erweiterung.

Redakteur:

Mitja Schrader

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