Urteil in der Zeltlagertragödie
Bewährungsstrafe für Radladerfahrer aus Toppenstedt
Das Landgericht Lüneburg hat heute den 44-jährigen Radladerfahrer, der im Juni vergangenen Jahres in einem Zeltlager in Toppenstedt eine Tragödie mit zwei Toten und elf Verletzten ausgelöst hatte, zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Von weiteren Auflagen, wie z.B. einer Geldstrafe, sah die Kammer angesichts horrender zivilrechtlicher Forderungen, die jetzt auf den Landwirt und ehemaligen Ortsbürgermeister zukommen können, ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Haft gefordert, Nebenkläger und Verteidiger beantragten in ihren Plädoyers kein explizites Strafmaß. Der Verteidiger wollte aber zumindest eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten.
"Es war kein technischer Defekt und kein Augenblicksversagen, sondern eine Kette von Fehlverhalten", sagt der vorsitzende Richter Dr. Michael Herrmann in seiner Urteilsbegründung. U.a. seien Sicherungsmechanismen des Radladers nicht aktiviert gewesen und hätten so das Unglück ausgelöst. Zudem hätten in der Gitterbox keine Menschen transportiert werden dürfen.
Entsprechendes hatte ein Gutachter zuvor bereits ausgesagt. "Ein technisches Versagen ist auszuschließen", urteilte der Fachmann über die Unfallursache.
In seinem letzten Wort bedauerte der Angeklagte die Tragödie erneut. Es tue ihm unendlich leid, unterstrich er.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt und Verteidigung haben zwar auf eine mögliche Revision verzichtet. Allerdings haben sich die Nebenkläger dazu noch nicht geäußert.
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