Wirbel um Wulfsener Baumfällaktion
Baumfällungen in Wulfsen "grob fahrlässig"?

Hans-Georg Kaja mit von ihm gemachten Aufnahmen der Baumfällungen   | Foto: ce
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ce. Wulfsen. "Wir vernichten unsere grüne Lunge", titelte das WOCHENBLATT im Dezember 2019, als es über die Empörung berichtete, die die Fällung sieben alter Eichen im Wulfsener Neubaugebiet "Westliches Bahngelände" bei einigen Bürgern ausgelöst hatte. Die Gemeinde hatte die Rodung damit begründet, dass die Bäume bei der Abtragung von belastetem Boden beschädigt worden seien. Doch die Aktion wirbelt weiter Staub auf: Anwohner Hans-Georg Kaja (65) hat den Landkreis Harburg eingeschaltet, da seiner Ansicht nach Wulfsens Bürgermeister Gerd Müller bei der Fällung "grob fahrlässig" gehandelt und womöglich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe.
Im Schreiben an den Kreis verweist Hans-Georg Kaja auf den Bebauungsplan "Westliches Bahngelände" der Gemeinde Wulfsen von 2016, der für die sieben Eichen ein "Erhaltungsgebot" beinhaltet habe. Somit hätten sie bei der Bodenräumung geschützt werden müssen. "Dies ist nicht geschehen, das ist zumindest als grob fahrlässig einzustufen", ärgert sich Kaja. Während der Baumfällungen hätten Forstarbeiter ihm gegenüber beteuert, wie schwer es ihnen falle, die aus ihrer Sicht gesunden Eichen abzuholzen.
Kaja berichtet, er habe mit anderen Wulfsenern daraufhin Bürgermeister Gerd Müller um Einsicht in ein Gutachten gebeten, dass die Schadhaftigkeit der Bäume belegt. "Dieses Gutachten wollte man uns zukommen lassen", so Kaja, passiert sei jedoch nichts. "Wir vermuten, dass hier von einem Gutachten gesprochen wird, das es in der Form gar nicht gibt", fährt Kaja schwere Geschütze in Richtung Bürgermeister auf. Daraus ergebe sich "zumindest der Verdacht eines ordnungswidrigen Verhaltens".

Das sagt der Landkreis Harburg

(ce). "Als Ordnungswidrigkeit kann per Gesetz nur vorsätzliches Handeln geahndet werden. Fraglich ist, ob ein solches Handeln hier vorliegt", erklärt der Landkreis Harburg in seinem Antwortschreiben an Hans-Georg Kaja bezüglich der Fällung der Eichen. Diese sei der Gemeinde zufolge "zur Gefahrenabwehr geboten" gewesen. "Eine vorwerfbare Tat, die mit einem Bußgeld geahndet werden könnte, liegt danach nicht vor."
Hinsichtlich der von Kaja geforderten Einsicht in das Gutachten über den Zustand der Bäume heißt es vom Kreis, die zuständige Behörde - hier die Gemeinde - habe Beteiligten Einsicht zu gestatten, sofern es zur Geltendmachung rechtlicher Interessen nötig sei. "Diese Voraussetzungen liegen hier unstrittig nicht vor."

Das sagt die Gemeinde Wulfsen

(ce). "In persönlichen Gesprächen haben wir die Fakten und Grundlagen für unsere Entscheidung erklärt", erinnert sich Wulfsens Bürgermeister Gerd Müller auf WOCHENBLATT-Anfrage an Unterredungen mit Hans-Georg Kaja. Die Gründe für die Entscheidung für die Baumfällung seien auch in einer Ratssitzung im Januar dieses Jahres "ausführlich erläutert" worden. Dabei sei der Sicherheitsaspekt zur Sprache gekommen.
Ihre Bedenken in puncto Standsicherheit der Bäume habe die Gemeinde Mitte 2019 mit einem Grün- und Landschaftsplaner erörtert. Dieser habe die "Ängste um die Standsicherheit bestätigt". Auf der Basis dieser fachlichen Empfehlung habe die Gemeinde "gehandelt" und sich für die Fällung entschieden. "Von einem Gutachten haben wir nie gesprochen", so Gerd Müller.

Hans-Georg Kaja mit von ihm gemachten Aufnahmen der Baumfällungen   | Foto: ce
Einer der Eichenstümpfe nach den Baumfällungen | Foto: Persiel
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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