Landeplatz oder doch nicht?
thl. Lübberstedt. Großer Streit um einen kleinen Platz. Am Hubschrauberlandeplatz von Charly Reinhardt am alten Bahnhof in Lübberstedt scheiden sich die Geister der Behörden. Während der Landkreis Harburg sagt, der Landeplatz sei nicht genehmigungsfähig und im Falle von Starts und Landungen mit Maßnahmen wie einer Nutzungsuntersagung droht, gibt die Gemeinde Gödenstorf als zuständige Ordnungsbehörde grünes Licht für das Areal. Das klingt irgendwie wie eine Geschichte aus Schilda.
Ausgelöst wurde der Wirbel um den Landeplatz, den Charly Reinhardt 2010 eröffnet hat, durch ein Gerichtsverfahren gegen eine Hubschrauberpilotin, die dort mit einem Hochzeitspaar gelandet und deshalb vom Luftfahrtbundesamt angezeigt worden war (das WOCHENBLATT berichtete).
Aber was ist nun richtig? Weder Fleisch noch Fisch kommt dazu von der zuständigen Luftfahrtabteilung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel. Ein Hubschrauberlandeplatz sei dort nicht genehmigt, trotzdem können Piloten dort Starts und Landungen aufgrund von Einzelgenehmigungen durchführen, heißt es von dort. Dieses müsse im Einzelfall auch im Hinblick auf Lärmschutz geprüft werden.
Charly Reinhardt nimmt den Behördenzwist gelassen und wirbt auf seiner Homepage weiter mit dem Hubschrauberlandeplatz. "Mir liegt ein Pro-Gutachten von einem Luftfahrtfachmann vor", sagt er. Darin heißt es u.a.: Der Anflug auf den Landeplatz kann sogar ohne das Überfliegen von bebauter Fläche erfolgen. Mittlerweile ist auf dem Landeplatz fast täglich Betrieb. Charly Reinhardt hat sich nämlich einen eigenen Heli zugelegt - eine ferngesteuerte Drohne, die er über den Platz kreisen lässt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.